Unwetter

Hochwasser: Versicherungen decken Schäden nur zum Teil

17.09.2024

Auch der Katastrophenfonds deckt Schäden meist nur zu rund 20  Prozent ab  

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© APA/MANFRED FESL
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 Hochwasser und Stürme haben in den vergangenen Tagen hohe Schäden in ganz Österreich für Private und Unternehmen verursacht. Die genaue Schadenshöhe ist laut Versicherern noch nicht absehbar. Fest steht jedoch, dass über Versicherungsprodukte nicht der gesamte Schaden abgegolten werden kann. Auch der Katastrophenfonds deckt nicht alles ab.

Der Versicherungsschutz für Sturm, Hochwasser und Überschwemmungen erreicht in Österreich schon bei verhältnismäßig kleinen Summen seine Grenzen. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss entsprechende Versicherungen wie etwa gegen Katastrophen - oder in der Landwirtschaft gegen Hagelschäden und Überschwemmung abschließen. Wie viele Hochwasser-Polizzen es in Österreich gibt, ist allerdings kaum zu eruieren, da diese Leistung meist in "Elementarverträgen" enthalten ist und keine eigene Polizze ist, so der Versicherungsverband.

Eigenheim- und Haushaltsversicherung 

Bei Schäden an der Immobilie greift jedenfalls teilweise die Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherung. In den meisten Fällen - je nach Polizze - deckt sie aber nur Schäden von 5.000 bis 10.000 Euro ab. Wer noch extra vorsorgen möchte, kann die Deckungssumme bis auf 100.000 Euro aufstocken, so die Arbeiterkammer (AK). Bei großen Schäden wird das aber auch für Viele nicht ausreichen.

Weiters gibt es noch den staatliche Katastrophenfonds, der derzeit mit 300 Mio. Euro gefüllt ist, und Privaten sowie Unternehmen zur Verfügung steht. Aber auch dieser deckt für gewöhnlich nur 20 Prozent des Schadens ab. Bei Schäden von mehr als 20.000 Euro wird vom Land ein Sachverständiger zugezogen. Anträge auf Auszahlungen aus dem Katastrophenfonds müssen an die jeweilige Gemeinde gestellt werden, einen Rechtsanspruch auf Mittel aus dem Fonds gibt es aber nicht.

Schäden sofort melden

Im Schadensfall ist laut Versicherern das Wichtigste, die Schäden zu dokumentieren und unverzüglich zu melden. Die Arbeiterkammer (AK) rät zudem Mietern, sofort ihren Vermieter zu kontaktieren, da dieser für Schäden an Wohnungsfassade, Dach oder Fenstern zuständig ist. Auch sollte der Schaden so rasch wie möglich der Haushalts- oder Eigenheimversicherung gemeldet werden. Sollte die Wohnung unbewohnbar sein, ist zudem eine Mietzinsminderung möglich.

In Anbetracht der immer häufiger werdenden Extremwetterereignisse kommt derzeit auch die Frage nach der Versicherbarkeit von Schäden aus Naturkatastrophen wieder zur Sprache. Um diese auch in Zukunft gewährleisten zu können, plädiert die Versicherungsbranche schon seit Jahren für eine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen, die in eine Feuerversicherung eingebettet sein könnte. Politisch gab es dazu in den letzten Jahren aber keine Bewegung.
 

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