Höherer Strafrahmen für Bilanzfälschung angedacht

11.09.2009

Justizministerin Bandion-Ortner prüft einen höheren Strafrahmen für Bilanzfälschung. Derzeit könne das Delikt mit maximal einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden, was ihr angesichts der möglicherweise großen Folgeschäden unverhältnismäßig gering erscheine, sagte die Ministerin Donnerstagabend beim "Law Dialogue" der Kanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach in der alten Wiener Börse.

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"Hier wäre eine Anpassung fällig", meinte Bandion-Ortner. Bei Betrug und Untreue seien die Strafrahmen hingegen ausreichend.

Weiters sollten die verschiedenen Regelungen zu Bilanzdelikten aus mehreren Gesetzen im Strafgesetzbuch zusammengeführt werden. Auch möchte die Ministerin künftig ungerechtfertigte Bereicherung verstärkt abschöpfen lassen, nach dem Motto "Verbrechen darf sich nicht lohnen".

Wirtschaftskriminalität werde immer komplexer, die Verfahren dauerten oft sehr lange, so die Ministerin. Als Antwort auf diese Situation sollten eigene Kompetenzzentren für Wirtschaftsstrafrecht eingerichtet werden.

Diese sollten aber keine eigenen Behörden sein, sondern spezialisierte Gruppen der Staatsanwaltschaft an den vier Oberlandesgerichten (OLG Wien, Graz, Linz und Innsbruck). Staatsanwälte und Richter in diesen Bereichen müssten ein wirtschaftliches Grundverständnis haben, fordert Bandion-Ortner.

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