Bad Bank

Hypo-Haircut: FMA will nicht verhandeln

11.03.2015

Die Gläubigerbeteiligung wird errechnet und per Bescheid verfügt.

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© TZOe Raunig
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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird nach neuen unabhängigen Wirtschaftsprüferbewertungen der Heta, die schon in Auftrag gegeben wurden, errechnen, wie hoch der Haircut für die Verbindlichkeiten der Hypo-Alpe-Adria-Bad Bank ausfallen muss. Der Schnitt wird je nach Schuldinstrument unterschiedlich ausfallen.

"Wir verhandeln nicht mit Gläubigern"
Die FMA werde nicht mit Gläubigern verhandeln wegen des Haircut, sagten die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl am Mittwoch. Die FMA als Abwicklungsbehörde werde auf Basis der Daten der neuen Überprüfung die Lücke feststellen und beziffern. Daran werde die Gläubigerbeteiligung errechnet und mit Bescheid verfügt. "Wir verhandeln nicht mit Gläubigern", betonte Kumpfmüller.

Auch die staatliche Bad Bank Heta selber darf nicht in Verhandlungen mit Gläubigern eintreten und auch keine Anleihen zurückkaufen. Die FMA begründet das mit dem Gebot der Gläubigergleichbehandlung. In der Sphäre außerhalb der FMA und der Heta dürfen solche Verhandlungen freilich geführt werden. Dazu wird auch auf die Gesetze des Marktes verwiesen, die Titel würden ja gehandelt.

Kumpfmüller geht davon aus, dass die Finanzlücke unterhalb der im Heta-Asset-Screening errechneten Worst-Case-Summe von 7,6 Mrd. Euro liegen wird.
 

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