Hypo-Vorzugsaktien:

Höhere Haftstrafe für Kulterer

27.02.2014

3 Jahre teilbedingt für Kircher, Zusatzstrafe von einem Jahr für Kulterer, Grigg erhielt 3,5 Jahre.

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Mit drei Schuldsprüchen hat am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt der Hypo-Prozess um einen Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2006 geendet. Ex-Vorstand Josef Kircher wurde zu drei Jahren teilbedingt verurteilt, ihm kam sein Geständnis zugute. Ex-Bankchef Wolfgang Kulterer erhielt eine Zusatzstrafe von einem Jahr, Ex-Vorstand Siegfried Grigg erhielt dreieinhalb Jahre unbedingt.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten durch die Gewährung von Put-Optionen die Bank um einen Millionenbetrag geschädigt haben und daher wegen Untreue zu verurteilen sind. Der Schöffensenat folgte damit der Argumentation von Staatsanwalt Robert Riffel und den Gerichtsgutachtern, die Argumente der Privatgutachter wurden nicht berücksichtigt. Bei Kircher wurden zwei Jahre bedingt ausgesetzt.

Keine Zweifel
Der Schöffensenat habe keinerlei Zweifel daran gehabt, dass die bei den Vorzugsaktiendeals gewährten Put-Optionen eigenmittelschädlich gewesen seien. Das erklärte Richter Christian Liebhauser-Karl bei der Urteilsbegründung. Auch die Ausschüttung der Sonderdividende in der Höhe von 2,5 Mio. Euro sei ohne jede rechtliche Grundlage erfolgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Durch die Put-Optionen seien die Mittel aus dem Vorzugsaktiendeal nicht mehr frei und unbeschränkt verfügbar. Damit sei die Eigenmittelfähigkeit als solche aufgehoben gewesen, sagte der Richter und folgte damit der Argumentation des Gerichtsgutachtens. Weiters sei Genossenschaftsrecht für Aktiengesellschaften nicht anwendbar. Es gab also kein Kernkapital, diese Argumente der Verteidigung wurden verworfen.

Der Richter gratulierte Josef Kircher zu seinem Geständnis. Liebhauser-Karl: "Wir möchten ein Zeichen setzen, trotz des enormen Schadens, der nicht kleiner gemacht werden kann, haben wir deshalb zwei der insgesamt drei Jahre bedingt ausgesetzt. Es ist ein außerordentlich gewichtiger Milderungsgrund, dass ein Loch in der Mauer des Schweigens aufgebrochen ist und ein Licht dahinter gefallen ist." Das Geständnis sei früh im Verfahren abgelegt und durch den Verlauf des Verfahrens mehrfach noch bestätigt worden, was der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht habe wissen können.

Sechseinhalb Jahre jetzt für Kulterer
Liebhauser-Karl würdigte auch das etwas später erfolgte Geständnis von Wolfgang Kulterer. Die Zusatzstrafe von einem Jahr für ihn wurde denn auch mit seinem Geständnis begründet und damit, dass das Ausmaß auch bezüglich der Schadenssumme mit den fünfeinhalb Jahren, die er rechtskräftig bereits erhalten hat, in Einklang zu bringen sei.

Die Schuld von Siegfried Grigg sei für den Schöffensenat zweifelsfrei erwiesen. Man habe sich die Beweismaterialien noch einmal angeschaut. Es sei einfach nicht denkbar, dass er so uninformiert gewesen sei wie er es dargestellt habe. Dies entspreche nicht der Lebenserfahrung, zumal Grigg die Bank übernommen habe, als diese in Schieflage gewesen sei. Dazu komme das Geständnis Kirchers, das Grigg massiv belaste und der Telefonmitschnitt, der belege, dass Grigg viel früher als behauptet von den Put-Optionen gewusst habe.

Kircher und Kulterer erbaten drei Tage Bedenkzeit, der Anwalt von Grigg meldete sofort Nichtigkeit und Berufung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Nach der Urteilsbegründung wurde das Verfahren noch bezüglich der Flick-Stiftung fortgesetzt. Dies war deshalb notwendig, weil die Frage der Verbandshaftung erst nach den Urteilen geklärt werden konnte.

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