Geld

Millionen Bürger 'zahlen drauf': Gesetz bei Lebensversicherungen ist rechtswidrig

04.07.2022

Betroffen ist nahezu jede Lebensversicherung, die zwischen 1994 und 2014 in Österreich abgeschlossen wurde. VSA mit Sammelklage gegen den Staat. 

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© VSA
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Es geht um rund 7 Millionen geschädigte Personen.  Bereits sechs Mal wurde das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen vom Staat Österreich noveliert.  Der Verein zum Schutz von Anlegerinteressen (VSA) rechnet  jetzt ab - bis zu 35 Milliarden Euro Schadenspotential stehen im Raum. Durchschnittlich hat jeder Geschädigte  Anspruch auf 17.000 Euro. Bis Ende Juli dieses Jahres ist es noch möglich, sich bei der Klage anzuschließen. 

Was war passiert?

Per Gesetz entzog die Regierung im Jänner 2019 allen Versicherungsnehmern, die ihre kapitalbildende oder  fondsgebundene Lebensversicherung zwischen 1994 und 2014 geschlossen haben, das Rücktrittsrecht. Sie haben somit keine Ansprüche mehr. Auch später geschlossene Verträge sind betroffen. Damit nimmt die Republik ihren Bürgern ein von der EU gewährtes Recht nachträglich wieder. Das Gesetz  hat Millionen Versicherungsnehmerinnen und -nehmer in Österreich, trotz ausdrücklicher Warnung, mit Ansage geschädigt.

Glück im Unglück: Die Republik Österreich muss den entstandenen Schaden ersetzen. Nach der  Rechtsprechung des EuGH haftet ein Mitgliedsstaat seinen Bürgern dafür, dass ein Gesetz ein den Bürgern durch  eine Richtlinie gewährtes Recht, entzieht oder einschränkt.

Der VSA rechnet ab

Seit dem Frühjahr 2018 nimmt sich der Verein zum Schutz von Anlegerinteressen dieses Themas an und konnte bereits einige Ergebnisse erzielen. Über die Website des VSA schicken Geschädigte ihre Verträge an die  Rechtsexperten und können sich so der Sammelklage gegen den Staat Österreich anschließen. Aktuellen  Schätzungen zufolge handelt es sich hier um ein Schadenspotential von rund 35 Milliarden Euro. „Natürlich  versucht der Staat sein Missgeschick unter den Teppich zu kehren, aber das wird nicht gelingen. Wir sind nicht still,  wir legen uns für das Recht jedes Versicherten mit dem Staat an", berichtet Dr. Markus Weyer, Obmann des VSA. Versicherte, die schon lange von ihrer Lebensversicherung zurücktreten wollen, haben noch bis Mitte dieses Jahres  Zeit ihre Unterlagen an den VSA zu schicken und diese direkt von den Experten prüfen zu lassen.

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