Bis jetzt für Staat

Steuerstopp-Tag: Erst ab übermorgen verdienen wir Geld für uns selbst

13.08.2024

Der österreichische Durchschnittsverdiener hat bis jetzt für nur Steuern und Abgaben gehackelt. 

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© Getty (Fotomontage)
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Am 15. August ist es soweit – der “Steuerstopptag“ steht an. Er markiert den Tag im Jahr, bis zu dem ein durchschnittlicher österreichischer Steuerzahler rein rechnerisch für seine Jahres-Abgaben arbeitet.

Erst danach wirtschaftet er für die eigene Lebensführung.

Kolm: "Geld wächst nicht auf Bäumen"

Am 15. August 2024 hat ein typischer Arbeitnehmer also genug verdient, um alle Steuer- und Abgabenlasten für das Jahr zu decken. Barbara Kolm, Präsidentin des Hayek Instituts, sagt: „Steuergeld wächst nicht auf Bäumen, sondern muss erarbeitet werden.“

Laut ihr beträgt die Gesamtabgabenbelastung 2024 volle 62,25 %. Im Schnitt fließen 34,35% des echten Gehalts (entspricht den Kosten für den Arbeitgeber) in die Sozialversicherung etc. und 27,90% in die Zahlung der Steuern in Österreich.

Beispiel für Gehalt-Rechnung mit 50.554 Euro Jahresbrutto

Die Berechnung des Steuerstopptags basiert auf verschiedenen Prognosen und eigenen Berechnungen, schreibt das Hayek Institut. Dabei wurde ein durchschnittliches Bruttojahresgehalt von 50.554 Euro zugrunde gelegt, was folgendes Bild ergibt:

  • Jährliche Gesamtkosten des Arbeitgebers: EUR 65.672,39
  • Jahresbrutto Arbeitnehmer: EUR 50.554,00
  • Jahresnetto Arbeitnehmer: EUR 35.527,50
  • Tatsächliches Jahreseinkommen nach allen Abgaben: EUR 24.790,46

Das heißt, ein monatliches Bruttogehalt von 3.611 Euro (bzw. netto knapp unter 2.500 Euro) entspricht bei 1.550 Stunden durchschnittlicher Jahresarbeitszeit einem echten Stundengehalt (also Kosten für den Arbeitgeber) von 42,37 Euro. Nach Abzug aller Abgaben ergibt sich bei derselben Arbeitszeit ein Stundengehalt von 15,99 Euro!

Aufgliederung der berechneten Abgaben

Die Sozialversicherungsbeiträge (samt wesensähnlichen Abgaben) umfassen:

  1. Pensionsversicherung: 17,55%
  2. Krankenversicherung: 5,89%
  3. Arbeitslosenversicherung: 4,54%
  4. Familienlastenausgleichsfonds: 3,00%
  5. Betriebliche Vorsorge: 1,18%
  6. Unfallversicherung: 0,85%
  7. Wohnbauförderung: 0,66%
  8. Arbeiterkammerumlage: 0,33%
  9. Dienstgeberzuschlag: 0,28%
  10. Insolvenz-Ausfallgeldgesetz: 0,08%

Die sonstigen Steuern und Abgaben beinhalten unter anderem:

  1. Lohnsteuer: 9,08%
  2. Mehrwertsteuer: 7,39%
  3. Kommunalsteuer: 2,31%
  4. Kapitalertragsteuer: 1,63%
  5. Mineralölsteuer: 1,30%
  6. Motorbezogene Versicherungssteuer: 0,90%
  7. Tabaksteuer: 0,83%
  8. CO2-Abgabe: 0,63%
  9. Versicherungssteuer: 0,44%

Alle verbleibenden Abgaben machen schließlich noch durchschnittlich 3,38% aus.
 
  

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