NIKI-INsolvenzverfahren müsste in Österreich und nicht in Berlin stattfinden, fordern Konsumentenschützer.
Das Fluggastrechte-Portals Fairplane hat eine Beschwerde gegen gegen das NIKI-Insolvenzverfahren eingelegt: Nach Ansicht von Fairplane müsste dieses in Österreich stattfinden und nicht in Deutschland, weil die einstige Air-Berlin-Tochter nach österreichischem Recht gegründet wurde. Über die Beschwerde will das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am Donnerstag entscheiden.
Verkaufsverfahren könnte rechtlich gekippt werden
Der Verkauf von NIKI an IAG für deren Billigtochter Vueling könnte im schlimmsten Fall noch scheitern, wenn der Insolvenzort Berlin und damit das gesamte Verfahren rechtlich gekippt würde, warnt ein Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters Lucas Flöther.
Fairplane stellte Insolvenzantrag gegen NIKI in Korneuburg (NÖ)
Außerdem hat Fairplane einen Insolvenzantrag gegen NIKI vor dem Landesgericht Korneuburg (NÖ) eingebracht. Ein Konkursverfahren in Österreich erleichtere die Durchsetzung der Ansprüche von Tausenden geschädigten Passagieren und gewährleiste ein Verfahren abseits der Interessen der Muttergesellschaft Air Berlin in Deutschland, argumentiert Fairplane. "Vor nächster Woche gibt es keine Entscheidung zum Insolvenzantrag", sagte ein Landesgerichtssprecher zur APA.
Der NIKI-Insolvenzverwalter sieht die Beschwerde in Berlin und den Insolvenzantrag in Österreich kritisch. "Diese Beschwerde wird im Wesentlichen damit begründet, dass die österreichischen Gläubiger bei einem Insolvenzverfahren in Österreich leichter ihre Forderungen anmelden könnten", so ein Sprecher von Lucas Flöther. Es seien aber sämtliche Flüge von NIKI über Air Berlin gebucht, und eventuelle Forderungen von NIKI-Fluggästen müssten deshalb bei Air Berlin angemeldet werden - also in Deutschland bei einem deutschen Unternehmen. "Es ist also für die Gläubiger völlig unerheblich, wo das NIKI-Verfahren stattfindet", betonte der Sprecher.