Jahrelange Absprache

Kartellgericht verdonnert Druckchemie-Kartell

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Das Kartellgericht hat auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde Geldbußen über 1,519 Mio. Euro gegen vier Unternehmen im Bereich Druckchemikalien verhängt. Davon betroffen sind die Donau Chemie AG und die Donauchem GmbH in Wien (675.000 Euro), die DC Druck-Chemie Süd GmbH & Co. KG in Großebersdorf (397.000 Euro), die Brenntag Austria Holding GmbH und Brenntag CEE GmbH in Wien (381.000 Euro) sowie die Ashland-Südchemie-Kernfest GmbH in Deutschland und die Ashland Südchemie Hantos Ges.m.b.H. in Wien (66.000 Euro). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die Geldbußen seien im Verhältnis zu anderen Verfahren - etwa dem Aufzugskartell mit 75,4 Mio. Euro - deshalb deutlich geringer, weil der hier betroffene Markt, also der Vertrieb und Großhandel mit Druckchemikalien, nach Umsätzen sehr klein sei, erläuterte die BWB.

Druckchemikalien sind chemische Produkte, die regelmäßig von Druckereien benötigt werden und spezielle technische Anforderungen für den Betrieb, die Reinigung und die Pflege von Druckwalzen, Drucktüchern und Druckmaschinen erfüllen müssen.

Die BWB hat das Druckchemikalien-Kartell nach monatelangen Ermittlungen aufgedeckt und im April 2009 Antrag auf Geldbußen beim Kartellgericht gestellt. "Die involvierten Unternehmen haben umfangreich und jahrelang Preise für Druckchemikalien abgesprochen", sagte Theodor Thanner, Generaldirektor für Wettbewerb. Das Kartell habe sogar den Schutz angestammter Kunden abgesprochen. Derartige Absprachen würden "Hard-Core Kartelle" genannt und zählten zu den schwersten Kartellverstößen.

Auch Kronzeuge bestraft

Erstmals hat das Kartellgericht auch eine Geldbuße gegen einen Kronzeugen wegen mangelnder Kooperation verhängt, so die BWB. Die Ermittlungen seien aufgrund von Informationen der Donau-Chemie und der DC Druck-Chemie Süd GmbH eingeleitet worden. Die Donau-Chemie habe in diesem Verfahren als erster Kronzeuge zwar bestimmte Informationen und Beweismittel vorgelegt, jedoch nicht alle Informationen zum Kartell. Das habe sich im Ermittlungsverfahren herausgestellt, sagte BWB-Experte Stefan Keznickl. Deshalb habe das Kartellgericht auf Antrag der BWB entschieden, dass die Donau-Chemie nicht völlig straffrei ausgeht und doch eine Geldbuße erhalte.

Der zweite Kronzeuge (DC Druck-Chemie Süd) hat mit der BWB korrekt zusammen-gearbeitet und deshalb eine reduzierte Geldbuße erhalten.

Gemäß Kronzeugenregelung bekommt nur jenes Unternehmen völlige Straffreiheit, das der BWB als Erstes alle ihm verfügbaren Informationen über das Kartell offenlegt. Der nachfolgende Kronzeuge erhält eine Reduktion der Geldbuße, aber keine völlige Straffreiheit.

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