Mehr Geld 2010
Kinderbonus vom Staat bringt 1.150 Euro
27.12.2009
Seit 1. Jänner 2009 können Eltern die Betreuung ihrer Kinder erstmals steuerlich absetzen.
Es ist das große Geldgeschenk der Regierung an Familien mit Kindern bis zu zehn Jahren: eine steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten von Hort über Ferienlager bis zum qualifizierten Babysitter. „Die steuerlichen Maßnahmen entsprechen einem 15. Gehalt für Familien“, sagt VP-Familienstaatssekretärin Christine Marek.
Bis 96 € Monat.
Die Kosten der Kinderbetreuung werden vom Staat mit bis zu 96 Euro pro Monat refundiert – 1.150 Euro pro Jahr. Abhängig ist die Rückerstattung von der Steuerklasse und damit vom Brutto-Einkommen. Um in den Genuss des staatlichen Geldregens zu kommen, sind allerdings einige Voraussetzungen erforderlich:
- Ihr Kind darf höchstens zehn Jahre alt sein.
- Ihr Kind muss von der offiziellen Kinderbetreuungseinrichtung oder einer qualifizierten Person betreut werden. Dazu ist ein Kursnachweis im Ausmaß von 8 Stunden notwendig (bei Betreuungspersonen im Alter von 16 bis 21 Jahren muss der Kurs 16 Stunden dauern). Heißt: Wird die 8-jährige Tochter von der Oma betreut, muss diese einen Kurs gemacht haben und über die Betreuung eine Rechnung ausstellen.
- Pro Jahr (auch schon seit heuer per 1. Jänner 2009) kann man bis zu 2.300 Euro an Betreuungskosten beim Finanzamt geltend machen. Steuerberater Karl Bruckner von BDO Auxilia zu ÖSTERREICH: „Wichtig ist, dass die Zahlung bis 31.12. erfolgt.“
- In der Einkommenssteuererklärung 2009, einreichbar ab 2010, können Sie so die Kosten geltend machen. Bei 2.000 € Monatsverdienst und 2.300 € Betreuungskosten erhalten Sie so 839 Euro vom Finanzamt zurück.