Einkommensabhängige Form soll Väter zur Karenz animieren.
Ab 1. Jänner 2010 können Eltern aus 5 Varianten des Kindergeldes wählen: Zur Auswahl stehen vier Pauschalvarianten und das einkommensabhängige Kindergeld. Vor allem durch die Einführung der einkommensabhängigen Variante verspricht man sich, den Anteil der Väter in Karenz zu erhöhen. Die neue Form des Kindergeldes kann dann für alle Kinder, die ab dem 1. Oktober 2009 oder später geboren sind, beantragt werden.
Neu gestaltet wird auch der Zuschuss für sozial Schwache, der von einem Darlehen in eine Beihilfe umgewandelt wird. Flexibilisiert wird die Zuverdienstgrenze, die künftig auch über 16.200 Euro pro Jahr liegen kann, wenn der Elternteil vorher über ein hohes Einkommen verfügt hat. Die einmal getroffene Entscheidung für eine Variante ist später nicht mehr rückgängig zu machen. Untereinander können die Eltern zweimal den Bezug wechseln. Nachfolgend die Neuregelung im Detail.
VARIANTEN
1. 30 + 6 Monate (zweiter Partner, mindestens) 436 Euro/Monat
2. 20 + 4 Monate 624 Euro/Monat
3. 15 + 3 Monate 800 Euro/Monat
4. (neu) 12 + 2 Monate 1.000 Euro/Monat
5. (neu) Einkommensabhängiges Kindergeld mit 80 % des letzten Nettoeinkommens 12 + 2 Monate - mindestens 1.000, maximal 2.000 Euro/Monat. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist möglich. Stichtag für die Geburten ist der 1. Oktober 2009.
ALLEINERZIEHENDE
Alleinerziehende können das Kindergeld 2 Monate länger beziehen, wenn sie in einer sozialen Notlage sind. Das ist etwa der Fall, wenn das Monatseinkommen unter 1.200 Euro liegt und ein Unterhaltsverfahren gegen den Partner läuft. Weiters ist eine Verlängerung des Bezuges etwa dann möglich, wenn der zweite Elternteil im Gefängnis sitzt oder schwer erkrankt ist.
ZUVERDIENSTGRENZE
Die Zuverdienstgrenze bleibt an sich bei 16.200 Euro pro Jahr. Wenn es für den Betroffenen günstiger ist, kann er künftig auch 60 % des letzten Einkommens dazuverdienen.
BEIHILFE
Die Beihilfe ersetzt den bisherigen Zuschuss, der als Darlehen gestaltet war und über die gesamte Zeit des Kindergeldbezuges gewährt wurde, allerdings zurückzuzahlen war. Gleich bleibt die Summe von 180 Euro pro Monat, dafür wird diese nur für ein Jahr ausbezahlt. Voraussetzung für den Bezug der Beihilfe ist, dass das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (357,74 Euro) nicht übersteigt und der Partner nicht mehr als 16.200 Euro/Jahr verdient.
MEHRLINGE
Bei Mehrlingsgeburten gibt es künftig bei jeder der Varianten einen 50-%-Zuschlag. Bisher gab es einen Fixbetrag von 218 Euro zusätzlich. Keinen Mehrlingszuschlag gibt es in der einkommensabhängigen Variante.
Weniger Geld gibt es künftig allerdings, wenn Frauen während des Kinderbetreuungsgeldbezugs neuerlich schwanger werden. Derzeit erhalten sie das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind bis zur Geburt des nächsten Kindes weiter und zusätzlich ein Wochengeld von 180 % des Kinderbetreuungsgeldes (Berechnungsgrundlage ist die Pauschalvariante mit 436 Euro). Nun ist geplant, dass mit Beginn des neuerlichen Wochengeldes das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind ruht.