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kitzVenture-Betrugsprozess: OGH hob Schuldspruch gegen Landrock auf

06.10.2024

In der jahrelangen Gerichtscausa rund um die insolvente Beteiligungsfirma kitzVenture GmbH mit Sitz im Bezirk Kitzbühel gibt es nun eine Wende.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Nachdem Unternehmensgründer Patrick Landrock im September 2023 am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs bzw. Vortäuschen der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit der kitzVenture - nicht rechtskräftig - zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war, hob der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch jetzt auf.

Die Causa muss nun erneut in erster Instanz am Landesgericht Innsbruck verhandelt werden. Dies teilten sowohl OGH-Sprecher Frederick Lendl auf APA-Anfrage als auch der Anwalt Landrocks, Norbert Wess, am Freitag mit. Ein Prozesstermin stand vorerst noch nicht fest. Der kitzVenture-Gründer und Geschäftsführer hatte gegen das erstinstanzliche Urteil das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde ergriffen. Als Grund für die Aufhebung führte der OGH-Sprecher an, dass gemäß der Entscheidung des zuständigen Senats des Höchstgerichtes in der ersten Instanz die "Feststellungen zu einer möglichen Verjährung" der vorgeworfenen Straftat gefehlt hätten. Deshalb müsse nun neu verhandelt werden.

Landrock war und wird vorgeworfen, unter Vortäuschung der Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit bei Medienunternehmen im Jahr 2016/2017 unter einem Pseudonym Werbeeinschaltungen im Wert von über 658.000 Euro beauftragt, diese in Anspruch genommen habe, aber nicht bezahlt zu haben. Vom Vorwurf des Anlegerbetrugs rund um Startup-Investments mit einem mutmaßlichen Schaden von 176.000 Euro wurde am 25. September 2023 hingegen sowohl der erstangeklagte Ex-Geschäftsführer als auch Landrock freigesprochen.

Anwalt Wess, dessen Kanzlei Ende 2023 die Rechtsvertretung im Rechtsmittelverfahren übernahm, wies gegenüber der APA zudem darauf hin, dass sein Mandant in der Causa bisher ohnedies in drei von vier Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen worden sei und diese Freisprüche auch nicht angefochten wurden. Hinsichtlich der nunmehr anstehenden erneuten Verhandlung zeigte sich Wess in einem schriftlichen Statement zuversichtlich, "auch das (letzte) Faktum, das dem - vom Obersten Gerichtshof aufgehobenen - Schuldspruch zugrunde lag, aufklären und (auch) dieses zu einem für Patrick Landrock positiven Abschluss bringen zu können."
 

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