Neue Details

Klage gegen Benko-Mama: Einstweilige Verfügung bewilligt

19.06.2024

Die Einstweilige Verfügung gegen René Benkos Mutter wurde bewilligt. Ingeborg Benko (74) hat nicht mehr vollen Zugriff. 

Zur Vollversion des Artikels
© APA/GEORG HOCHMUTH
Zur Vollversion des Artikels

Ingeborg Benko, Mutter des Tiroler Signa-Gründers René, darf ihre Stifterrechte nicht mehr wie bisher ausüben. Das entschied das Landesgericht Innsbruck am Mittwoch. Ingeborg Benko hatte zwei Privatstiftungen gegründet. Die Klage hatte der Masseverwalter über das persönliche Vermögen von Benko, Andreas Grabenweger von der Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei CHG, eingebracht.
  

Wo ist das Geld wirklich? 

Das Gericht entschied, dass Ingeborg Benko keine Änderungen an den Stiftungserklärungen beziehungsweise den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen darf, sofern sie dies in „Abstimmung mit Dritten“ tue. Betroffen seien die Laura Privatstiftung in Innsbruck und die Ingbe-Stiftung im Liechtensteiner Vaduz.
Offiziell soll Benko-Junior von 3700 Euro im Monat leben.

Die einstweilige Verfügung für die Mutter gilt ab sofort. Die Stifterrechte kommen damit nicht automatisch zum Insolvenzverwalter, er hat keinen direkten Zugriff. Es folgt ein Verfahren, das „wahrscheinlich drei oder vier Jahre“ dauern werde, sagt der Masseverwalter.
 

"Vertrauen in den Rechtsstaat steht auf dem Spiel"

Er ist einer der Kläger, Dietmar Czernich. Über die Vorgehensweise von Benko sagt er: „Das Vertrauen in den Rechtsstaat steht auf dem Spiel. Vermögensverschleierung durch Gründung von Privatstiftungen bei gleichzeitigen hohen Schulden ist nicht in Einklang zu bringen.“ Hat der Ex-Milliardär seine Mutter nur vorgeschickt? Co-Kläger Daniel Tamerl vermutet das: „Die Klage richtet sich gegen die Mutter von René Benko. Wir wollen im Verfahren beweisen, dass diese als Erststifterin bloß vorgeschoben wurde.“  

Zur Vollversion des Artikels