Klage gegen MEL-Hauptversammlung vor Gericht

25.06.2009

In der Causa Meinl geraten nun die umstrittenen Zertifikaterückkäufe der Meinl European Land vom Sommer 2007 wieder ins Visier: Der Prozessfinanzierer AdvoFin wirft der Meinl Bank vor, dass die Hauptversammlung vom 23. August 2007 und damit der rückwirkende Beschluss der Rückkäufe ungültig gewesen sei. Am 14. Juli wird der Fall vor dem Handelsgericht in Wien behandelt, so das "WirtschaftsBlatt" .

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Die Meinl Bank weist alle Vorwürfe zurück, die Hauptversammlung sei "selbstverständlich" korrekt abgelaufen, so ein Sprecher auf APA-Anfrage. Wie AdvoFin-Chef Franz Kallinger gegenüber der APA erläutert, sei die HV deswegen nichtig, weil die Teilnehmer nicht stimmberechtigt und die damaligen Aktionäre nicht anwesend gewesen seien. Die MEL-Papiere sind Zertifikate auf Aktien, die Aktien werden von der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) gehalten.

Die OeKB sei auch der größte Aktionär. "Die Kontrollbank war weder bei der Hauptversammlung anwesend, noch hat sie irgendjemandem Vollmacht erteilt, die Hauptversammlung hat daher nicht stattgefunden", so Kallinger. In einer Stellungnahme habe die OeKB bereits bestätigt, keine Vollmachten erteilt zu haben.

Zwischen April und August 2007 wurden laut Medienberichten über den MEL-Market Maker Meinl Bank insgesamt 88,8 Millionen MEL-Zertifikate auf Rechnung der Immobiliengesellschaft zurückgekauft, wofür 1,8 Milliarden Euro der MEL eingesetzt wurden. Erst Ende Juli 2007 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass MEL plane, eigene Papiere vom Markt zurückzukaufen. Dazu wurde eine Hauptversammlung für 23. August angesetzt. D

ass die Rückkäufe zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend abgeschlossen waren, wurde laut diesen Berichten verschwiegen. Die Anleger seien durch die Rückkäufe in ihrem Vermögen geschädigt worden, so der Vorwurf. Die Meinl Bank und Julius Meinl haben alle Vorwürfe strikt zurückgewiesen. Gegen Julius Meinl V. wird wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit der MEL ermittelt.

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