Gericht in Karlsruhe

Klagen gegen Euro-Rettungsschirm abgewiesen

18.03.2014

Damit wurde eine Grundsatzentscheidung vom September 2012 bestätigt.

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Die deutsche Regierung kann sich am Euro-Rettungsfonds ESM weiter in vollem Umfang beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm in einem am Dienstag verkündeten Urteil endgültig ab und bestätigte damit seine Grundsatzentscheidung vom September 2012.

Die Haushaltsrechte des deutschen Bundestags blieben bei Entscheidungen zum ESM hinreichend gewahrt, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

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