Wegen Untreue

Kommunalkredit: Anklage gegen 4 Ex-Manager

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Verfahren wegen CDS-Ausweitung und gegen weitere Personen eingestellt.

Gegen vier Ex-Manager der notverstaatlichten Kommunalkredit (KA) ist von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beim Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Untreue und Vergehen nach dem Aktiengesetz eine Anklageschrift eingebracht worden. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Vorwurf der Untreue im Vorfeld der Notverstaatlichung

Zwei ehemaligen Kommunalkredit-Vorständen und zwei leitenden Angestellten wird vorgeworfen, in unterschiedlicher Beteiligung im Vorfeld der Notverstaatlichung der KA im Herbst 2008 das Verbrechen der Untreue nach § 153 StGB und Vergehen nach dem Aktiengesetz (§ 255 AktG) begangen zu haben. Um welche Personen es sich dabei handelt, teilte die WKStA am Freitag nicht explizit mit. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, es kann dagegen von den Betroffenen noch Einspruch erhoben werden.

Daneben wurden das Verfahren wegen weiterer Vorwürfe gegen die Angeklagten bzw. weitere Personen mangels Strafbarkeit eingestellt. Insbesondere konnten Untreuevorwürfe in Bezug auf die Ausweitung des sogenannten Credit Default Swaps (CDS)-Portfolios nicht erhärtet werden, so die Anklagebehörde weiter.

Die maßgeblichen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) sowie bankinterne Richtlinien wurden demnach nicht verletzt, weshalb ein Befugnismissbrauch nicht vorliegen könne. Grob fahrlässige kridaträchtige Handlungen lagen ebenso nicht vor, weil unter anderem die Ausweitung des CDS-Portfolios für den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit der KA nicht kausal war.

"Auch ohne die aus dieser Ausweitung entstandenen Zahlungsverpflichtungen wäre die Zahlungsunfähigkeit der KA auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten aus dem normalen Geschäft im November 2008 eingetreten", so die WKStA.
 

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