Der 1,2 Mrd. Euro teure Neubau des Steinkohlenkraftwerks in Datteln droht für Deutschlands größten Energieversorger immer mehr zum finanziellen Fiasko zu werden.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen weitete im Eilverfahren den bereits bestehenden partiellen Baustopp für die Großbaustelle aus. Große Teile der begonnenen Arbeiten können damit nicht fortgesetzt werden.
Das Oberverwaltungsgericht betonte in seiner Entscheidung, die Klagen des Bundes Umwelt und Naturschutz BUND und eines Waltroper Landwirts gegen die 4. und 5. Teilerrichtungsgenehmigung für das Kraftwerk seien nicht offensichtlich unzulässig. Ihnen komme deshalb eine aufschiebende Wirkung zu. Wegen Nichteinhaltung der Fristen wurde allerdings der Antrag auf einen Baustopp auch für die in der 3. Teilgenehmigung erlaubten Bauarbeiten abgelehnt.
Die Bezirksregierung Münster hatte zuvor bereits angekündigt, vorläufig keine weiteren Teilgenehmigungen für das schon weit fortgeschrittene Bauprojekt zu erteilen, nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan aufgehoben hatte.
Anlage sollte 2011 Betrieb aufnehmen
Die Bauarbeiten an dem laut E.ON weltweit größten Steinkohle-Monoblock-Kraftwerk mit einer elektrischen Leistung von rund 1.050 MW hatten 2007 begonnen. Es sollte nach den bisherigen Planungen 2011 seinen Betrieb aufnehmen. Das Kraftwerk liegt am süd-östlichen Stadtrand von Datteln unmittelbar am Dortmund-Ems-Kanal. Die nächsten Wohngebiete liegen rund 400 m entfernt.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Bebauungsplan Anfang dieses Monats aufgehoben. Bei der Genehmigung habe die Stadt das Gefährdungspotenzial des Kraftwerks und den Schutz der Bevölkerung im Falle eines Störfalls nicht ausreichend beachtet. Außerdem verstoße die Auswahl des Bauplatzes gegen Ziele der Landesplanung, befanden die Richter. Gegen den Bebauungsplan hatte ein Waltroper Landwirt geklagt.