Krankheit im Urlaub als Kostenfalle

30.06.2009

Wer sich beim Krankheitsfall im Urlaubsland auf die e-Card verlässt, kann eine böse Überraschung erleben. Zwar gilt die Karte in den EU- und EWR-Ländern sowie in der Schweiz bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern in großen Städten und öffentlichen Krankenhäusern, diese sind aber oft weit entfernt von den Ferienorten. Näher liegende Privatkliniken rechnen nicht mit den Sozialversicherungen ab, Rücktransporte werden von der e-Card nie ersetzt, warnte die Europäische Reiseversicherung (ERV) bei einer Pressekonferenz.

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Von den Österreichern, die innerhalb der EU verreisen oder einen der Mittelmeeranrainerstaaten besuchen, glauben drei Viertel, dass bei Erkrankung oder Unfall die e-Card ausreichenden Schutz bietet. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie, die von der Generali Versicherung gemeinsam mit der Europäischen Reiseversicherung durchgeführt wurde. Ein Irrtum, der im Extremfall die finanzielle Existenz bedrohen kann.

"Wer meint, im Urlaubsland - wie zu Hause - bei einem Arzt oder im Krankenhaus nur die grüne Plastikkarte auf den Tisch legen zu müssen, um kosten- oder wenigstens bargeldlos zu einer entsprechenden Versorgung zu kommen, wird in vielen Fällen eine böse Überraschung erleben", so Martin Sturzlbaum, Vorstandsvorsitzender der ERV. Die Krux an der Geschichte: Jede Rechnung muss an Ort und Stelle bezahlt werden, das kostet in Privatspitälern je nach Behandlungsaufwand 1.000 Euro und mehr pro stationärem Tag. Ist eine Operation notwendig, explodieren die Kosten.

Daheim bekommt man dann von der Krankenkasse nur den Kassentarif ersetzt, die Diskrepanz ist enorm, wie ein Beispiel beweist: Eine Frau wurde mit der Diagnose Lungenentzündung vier Tage stationär in einem Krankenhaus in Gran Canaria behandelt und anschließend mit dem Ambulanzjet nach Österreich überstellt. Die Kosten für den Spitalsaufenthalt beliefen sich auf 2.479 Euro, der Jet samt Sanitäter und Arzt kostete nochmals 23.980 Euro.

Von der österreichischen Sozialversicherung bekam die Dame nur den pauschalierten Tagessatz, in Summe 663,84 Euro rückerstattet. Den Differenzbetrag von 25.795,56 Euro hatte sie selbst bezahlen müssen. Dieses finanzielle Risiko lässt sich mit einer Auslandsreisekrankenversicherung, die bereits bei 35 Euro beginnt, zur Gänze absichern.

Jeder Reisende ist für sich selbst verantwortlich und sollte sich über seinen Versicherungsschutz vor Antritt der Reise informieren. Hilfestellung gibt da die Website des Ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Unter der Seite http://www.bmeia.gv.at können sich Touristen über jedes Land informieren. Zudem gibt es eine detaillierte Broschüre zu dem Thema, die unter http://www.europakonsument.at bestellt werden kann.

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