Künftig Clearingpflicht für standardisierte Derivate

18.09.2012

Künftig gibt es für einen Teil der außerbörslich gehandelten Wertpapiere, insbesondere standardisierte Derivate, eine Clearingpflicht. Der Ministerrat hat am Dienstag eine entsprechende EU-Verordnung für Österreich umgesetzt. Für Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (S) ist damit ein "erster Schritt zu mehr Kontrolle des außerbörslichen Handels" gesetzt.

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80 bis 90 Prozent aller Derivate werden außerhalb der Börse gehandelt, das globale Volumen dieser over-the-counter Geschäfte (OTC) betrage das Zehnfache der weltweiten Wirtschaftsleistung (BIP), erinnert Schieder.

Mit der Verpflichtung, dass standardisierte Derivate über eine Clearingstelle abgewickelt werden, kommt auch eine Meldepflicht bei einem Transaktionsregister, das von der europäischen Wertpapieraufsicht (ESMA) anerkannt ist. Hier werde die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) mit der ESMA zusammenarbeiten. Es brauche aber weitere Schritte, so Schieder. Er wünscht sich eine Genehmigungspflicht für alle Finanzprodukte.

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