Im ÖSTERREICH-Gespräch

Lauda zu Fliegerstreit: "Es wird gut ausgehen"

15.07.2018

Gerichtstermin am 20. Juli soll Klarheit bringen.

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© APA/HERBERT PFARRHOFER
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Im Streit um die von der Lufthansa geleasten Flugzeuge für Laudamotion gibt sich Ex-Rennfahrer und Airline-Gründer Niki Lauda optimistisch. "Es wird gut ausgehen", erklärte Niki Lauda in der Sontnagsausgabe von ÖSTERREICH. Wegen des Gerichtstermins am 20. Juli, an dem in London über die Leasingverträge entschieden werden soll, wolle er sich aber nicht näher äußern

Lufthansa kündigte Leasingverträge

Die deutsche AUA-Mutter Lufthansa hatte dem Ferienflieger vor kurzem die Leasingverträge für neun Airbusse gekündigt, die sie derzeit an Laudamotion vermietet hat. Laudamotion habe wiederholt Rechnungen nicht bezahlt, begründete die Lufthansa den Schritt. Von Laudamotion hieß es hingegen, dass die Leasing-Raten rechtzeitig beglichen wurden und vielmehr die Lufthansa mit der Zahlung von Wet-Lease-Gebühren im Verzug wäre - für Flüge, die Laudamotion im März, April und Mai für die Lufthansa bedient habe.

Die Aufkündigung der Flugzeug-Leasingverträge drohe mitten in der Sommersaison "maximalen Schaden" für Laudamotion und deren Passagiere anzurichten, warnte am Freitag der neue Laudamotion-Eigentümer Ryanair, der am Donnerstag das Okay der EU-Wettbewerbshüter bekam, um auf 75 Prozent aufstocken zu können.

Gerichtstermin in der Causa am 20. Juli

Am 20. Juli ist in der Causa ein Gerichtstermin. So lange das Verfahren läuft, bleiben die Flugzeuge unverändert bei Laudamotion. Die in Rede stehenden neun Flugzeuge stünden wie bisher im Einsatz und seien alle planmäßig in der Luft, sagte Laudamotion-Chef Andreas Gruber am Freitag zur APA. Insgesamt zählt die Flotte des Ferienfliegers zurzeit 19 Maschinen.

Ex-Rennfahrer und Airline-Gründer Lauda hatte nach den Pleiten von Air Berlin und Niki die einst von ihm gegründete Niki übernommen und unter dem Namen Laudamotion im März neu an den Start gebracht. Wenig später holte er den irischen Billigflieger Ryanair als neuen Anteilseigner an Bord, der sich zunächst einen Minderheitsanteil von 24,9 Prozent sicherte.

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