Die Billigdrogeriekette Schlecker kommt neuerlich in die Kritik der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). Der Vorwurf: Das Unternehmen verweigere den Mitarbeitern bei Filialschließungen jede Form von Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen auf die soziale Situation der Angestellten. Bei Schlecker war vorerst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Zur Zeit häuften sich Anfragen von Beschäftigten wegen Versetzungen oder Kündigungen aufgrund von Filialschließungen. "Wir fordern das österreichische Management von Schlecker auf, endlich ein Minimum an arbeitsrechtlichen Standards für die ihnen anvertrauten Angestellten zu respektieren", fordert der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer.
Auch Handelsangestellte hätten im Falle von Versetzungen oder vermehrten Kündigungen bei Filialschließungen das Recht auf Milderung von sozialen Härtefällen. Das Arbeitsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten die Möglichkeit, bei wesentlichen Betriebsänderungen, insbesondere bei Filialschließungen, Sozialpläne abzuschließen bzw. zu erzwingen, also etwa längere Kündigungsfristen, zusätzliche Abfindungen oder Arbeitsstiftungen.
"Wir merken, dass sich Handelsunternehmungen bei Kündigungen relativ wenig um das Schicksal der betroffenen Angestellten nach Beendigung des Dienstverhältnisses kümmern, und Schlecker interessiert das alles noch viel weniger", kritisiert Proyer.
Genaue Zahlen, wie viele der rund 1.180 Standorte (Stand Mai 2009) die Drogeriekette schließen bzw. um wie viele Mitarbeiter es geht, hat die Gewerkschaft nicht. Auch die Weigerung des Unternehmens die Pläne bekanntzugeben, sei Stein des Anstoßes, hieß es aus der GPA. Die Anfragen kämen jedenfalls aus allen Bundesländern. Insgesamt beschäftigt Schlecker rund 4.000 Mitarbeiter.