Buwog-Akten

Liechtenstein: Grasser-Urteil aufgehoben

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Nun muss das Obergericht neu entscheiden, ob der Anwalt freigesprochen oder verurteilt wird.

Die juristische Aufarbeitung der Buwog-Grasser-Aktenaffäre in Liechtenstein geht weiter: Das Staatsgericht des Fürstentums hat nun das Urteil des Obergerichts, in dem ein Anwalt und Stiftungsvorstand von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Urkundenunterdrückung verurteilt worden war, wegen Begründungsmängeln aufgehoben. Nun muss das Obergericht neu entscheiden, ob der Anwalt freigesprochen oder wieder verurteilt wird, erläuterte der Präsident des Staatsgerichtshofs, Marzell Beck, am Dienstag auf Anfrage der APA. Die Kanzlei Marxer & Partner zeigte sich erfreut, dass der Staatsgerichtshof der Beschwerde ihres Partners Folge gegeben hatte. Der Anwalt hatte bei einem Treuhänder Grassers beschlagnahmte Unterlagen vom Gericht mitgenommen.

Ende Mai 2012 war der Anwalt und Stiftungsvorstand von Grasser wegen Urkundenunterdrückung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 128.000 Franken (106.578 Euro) verurteilt worden. Die Hälfte des Betrages wurde vom Gericht bedingt für drei Jahre nachgesehen. Dem Anwalt aus der Kanzlei Marxer & Partner wird zur Last gelegt, bei einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011 ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters beschlagnahmte Urkunden einem Gerichtsakt entnommen zu haben. Erst sechs Wochen und zwei Hausdurchsuchungen später, am 28. November 2011, gab er die Akten dem Gericht zurück.

Im Zuge der Buwog-Ermittlungen versucht die österreichische Justiz seit Jahren, Licht ins Dunkel der Geldflüsse rund um die fast 10-Mio.-Euro-Provision an die Grasser-Freunde Peter Hochegger und Walter Meischberger zu bekommen. Das Geld floss über Zypern und eine US-Gesellschaft nach Liechtenstein. Grasser dementiert, dass er von der Buwog-Provision profitiert habe. Zur Untersuchung der Finanztransaktionen des Ex-Finanzministers hat die österreichische Justiz um Rechtshilfe durch Liechtenstein ersucht. Daraufhin wurden im April 2011 bei einem Wirtschaftstreuhänder Grassers in Liechtenstein Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die dabei beschlagnahmten Akten wurden im November 2011 von dem inkriminierten Anwalt vom Gericht mitgenommen.

Die Affäre wurde erst durch Medienberichte im Dezember 2011 bekannt. Bei einer daraufhin einberufenen Sondersitzung hatte die Liechtensteiner Regierung der österreichischen Justiz umfassende Kooperation zugesichert.

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