Banken zittern

Ihr Kredit war zu teuer? OGH kippt Bank-Gebühr – „Illegal“

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat soeben ein historisches Urteil gefällt: Kreditbearbeitungsgebühren sind illegal! 

Der Oberste Gerichtshof erklärt im mit Spannung verfolgten Verbandsklageverfahren der Arbeiterkammer Kreditbearbeitungsgebühren erstmals für illegal.

Grund sind neue EuGH-Entscheidungen, die der OGH nun umsetzte. Für die Bankenbranche bedeutet das ein Milliarden-Risiko – jahrelang kassierten sie tausende Euro pro Kunde.

Sammelklagen-Welle rollt an

Der Prozessfinanzierer Padronus und der Verbraucherschutzverein (VSV) gehen jetzt in die Offensive:

  • Tausende Geschädigte können sich melden. Ihre Daten werden gesammelt.
  • Verbandsklagen gegen alle Großbanken sind jetzt in Vorbereitung.

Kein Risiko für Kunden: Padronus übernimmt alle Kosten – nur bei Erfolg kassiert es eine Provision, sagt das Unternehmen, dass die Prozesse finanzieren will.

„Ein Etikettenschwindel!“

Richard Eibl, Chef von Padronus, rechnet ab:

„Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro sind in Wahrheit ein Etikettenschwindel, weil sie dazu da sind, den Zinssatz vor dem Verbraucher möglichst klein aussehen zu lassen, obwohl im Endeffekt ein viel höherer Zinssatz verrechnet wird. Der Aufwand, der mit einer Kreditbearbeitungsgebühr abgegolten werden soll, beträgt ein Bruchteil dessen, was in Rechnung gestellt wird. Die Gebühren sind daher intransparent und sachlich nicht gerechtfertigt.“

Hintergrund

Der EuGH hatte bereits in Spanien ähnliche Gebühren gekippt (C-224/19, C-259/1). Der OGH folgt nun dieser Linie: Banken müssen transparent abrechnen – sonst drohen Rückzahlungen en masse.

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