Sachsen-Schatz

In Deutschland gesicherte Bitcoins für 2,64 Milliarden Euro verkauft

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Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bekam Kryptowährung von mutmaßlichem ehemaligen Betreiber des Raubkopienportals movie2k.to - sie mussten die Bitcoin verkaufen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat nach eigenen Angaben durch den Verkauf von rund 50.000 Bitcoins im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen Betreiber eines ehemaligen Raubkopienportals rund 2,64 Milliarden Euro erlöst.

Wie die sächsische Behörde am Dienstag mitteilte, handelte es sich um eine strafprozessual schnellstmöglich gebotene sogenannte Notveräußerung, um mutmaßlich aus kriminellen Aktivitäten stammende Vermögenswerte zu sichern.

Rekord-Einnahmen durch einmalige Notveräußerung 

Laut Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich um eine in der Größenordnung bisher bundesweit einmalige Notveräußerung. Das Geld fließt demnach aber zunächst nicht dem sächsischen Landeshaushalt zu. Bis zum Abschluss des Strafverfahrens um das Raubkopienportal movie2k.to wird es nur verwahrt.

50.000 Bitcoins beschlagnahmt

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit längerem gegen mutmaßliche Betreiber des bereits 2013 von den Behörden abgeschalteten Internetportals wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen Urheberrecht sowie Geldwäsche. Ein Hauptbeschuldigter übergab den Ermittlern im Laufe des Verfahren freiwillig fast 50.000 Bitcoins, wie die Behörden im Jänner mitteilten.

Angeklagt in Leipzig

Der 40-jährige mutmaßliche Betreiber wurde inzwischen gemeinsam mit einem Komplizen vor dem Landgericht in Leipzig angeklagt. Gemeinsam mit weiteren Betreibern soll er illegale Einnahmen aus dem Betrieb von movie2k.to nach Angaben der Ermittler in die Krytowährung investiert haben, deren Wert nach starken Schwankungen zuletzt wieder massiv stieg. Zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Verdächtigen waren dessen Bitcoins nur 1,96 Milliarden Euro wert gewesen.

Sachsen musste Bitcoin verkaufen

Kursbewegungen am Markt spielten für den Zeitpunkt der Notveräußerung laut Generalstaatsanwaltschaft jedoch keine Rolle. Dies sei schon rechtlich gar nicht erlaubt. Maßgeblich sei allein die Strafprozessordnung. Sie schreibe Notveräußerungen von beschlagnahmtem Vermögen bereits vor Abschluss eines Verfahrens immer dann zeitnah vor, wenn Wertverluste von mindestens zehn Prozent drohten. Dies sei angesichts der Schwankungen bei Bitcoins gegeben.

"Bei der schnellstmöglich vorzunehmenden Notveräußerung verbietet sich für eine Strafverfolgungsbehörde jede Kursspekulation und jegliches Abwarten auf steigende Kurswerte", teilten die Ermittler in Dresden mit. Der Verkauf der Bitcoins wurde demnach von einer auf Digitalwährungen spezialisierten Bank in Frankfurt am Main über einen Zeitraum von dreieinhalb Wochen in kleinen Tranchen abgewickelt, auch das Bundeskriminalamt war an der Aktion beteiligt.

Landeshaushalt aufgebessert

Für den Landeshaushalt stünden die Einnahmen erst zur Verfügung, falls das Landgericht in Leipzig im Rahmen eines möglichen späteren Urteils gegen den mutmaßlichen Betreiber die Einziehung des Vermögens anordnen würde und diese Entscheidung später auch rechtskräftig werden sollte. In der sächsischen Landespolitik weckte die Aussicht aber bereits am Dienstag Begehrlichkeiten.

So forderte die Linksfraktion im Landtag die Verwendung für Investitionen in Krankenhäuser, Schulen und Kitas. "Womöglich fließen einmalig etwa zehn Prozent eines Jahreshaushaltes extra in die Landeskasse", erklärte Fraktionschef Rico Gebhardt. Dies sei "ein großes Glück". Keinesfalls dürfte die Landesregierung allein darüber entscheiden, dies sei Sache des Landtags.

Über das Streamingportal movie2k.to waren zwischen 2008 und der Abschaltung 2013 jahrelang Kopien von Kinofilmen und Fernsehserien illegal verbreitet worden. Es war laut Ermittlern früher das größte deutsche Raubkopienportal. Die mutmaßlichen Betreiber dahinter wurden erst Jahre später gefasst, der in Leipzig angeklagte mutmaßliche Haupttäter erst 2023. In dem Komplex gab es laut Generalstaatsanwaltschaft schon früher Verurteilungen weiterer Betreiber.

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