Benko-Beben

Am Donnerstag D-Day für Benko: Entscheidung über Privat-Insolvenz

05.03.2024

Am Donnerstag entscheidet der Insolvenzrichter am Landesgericht Innsbruck über die Insolvenzeröffnung gegen den Signa-Gründer René Benko. Heute läuft die Frist für die Unterlagen-Einreichung ab.

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© APA / Hans-Klaus Techt
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Es war der Knaller Anfang des Jahres! Die Finanzprokuratur hatte als Anwältin der Republik Österreich einen Insolvenzantrag gegen René Benko persönlich eingebracht.

Die Insolvenzeröffnungstagsatzung am Landesgericht Innsbruck war Mitte Februar über die Bühne gegangen. Nun naht die Entscheidung über eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers.  

Heute läuft wichtige Frist zu Urkunden und Unterlagen ab

Heute, Dienstag, läuft die Frist für das Vorlegen weitere Unterlagen bzw. Urkunden durch die Parteien ab. Benkos Anwälte wollen beweisen, dass ihr Mandant, der von Forbes nur noch als ehemaliger Milliardär gelistet wird, weiterhin zahlungsfähig sei.

Tag der Entscheidung 

Mit einer Entscheidung des Insolvenzrichters sei "frühestens am Donnerstag" zu rechnen, hieß es seitens des Landesgerichts. Der Richterspruch soll medial per Aussendung bekannt geben werden. 

Die Frist zur Unterlagen-Einreichung bis inklusive 5. März war den Parteien bei der Tagsatzung am 13. Februar eingeräumt worden - eine Entscheidung war damals noch nicht möglich gewesen.

Benko selbst war bisher nicht anwesend

Letztlich wird das Insolvenzgericht über das Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen entscheiden. Der durch die Signa-Pleite in schwere Bedrängnis geratene Benko hatte bei der nicht öffentlichen Verhandlung in seiner Heimatstadt im Februar nicht anwesend sein müssen und war wenig überraschend auch nicht erschienen.

Vermögensbekenntnis  abgelegt

In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Gegenüber der APA hatte es im Vorfeld geheißen, dass die Benko-Seite jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen werde. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen.

Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.
 

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