Der frühere freiheitliche Bundesrat John Gudenus ist auch in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen "ZiB2"-Moderator Armin Wolf und den ORF abgeblitzt. Das Oberlandesgericht hat den Spruch des Wiener Straflandesgerichts bestätigt.
Der Vorwurf des ehemaligen Parlamentariers lautete auf üble Nachrede. Gudenus bezog sich auf ein Interview von Wolf mit dem Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (F), in dem er diesen gefragt hatte, ob er wie sein langjähriger Parteikollege Gudenus bezweifle, dass "in Gaskammern Millionen Juden ermordet wurden".
Gescheitert ist Gudenus mit seiner Klage in erster Linie aus dem Grund, dass er wegen entsprechender Aussagen bereits rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. So hatte er etwa im Jahr 2005 im "Standard" gemeint: "Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich, sondern in Polen."