Weißmann betrachtet Abovariante als "kein gangbares Modell" und sieht "unteilbaren" öffentlich-rechtlichen Auftrag
Rund eine Woche ist es her, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die bis dato kostenlose ausschließliche Nutzung von ORF-Programmen im Internet als verfassungswidrig beurteilte. Bis Ende 2023 muss das ORF-Gesetz angepasst und damit die "Streaminglücke" geschlossen werden. Wie das erfolgt, sorgt für Rätselraten. Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) hat sich bisher nicht festgelegt. Experten treten für eine Haushaltsabgabe ein. ORF-Chef Roland Weißmann will kein Abomodell.
"Positiv angetan" sei man von der "weisen Entscheidung" des VfGH gewesen, sagte Weißmann im Interview mit den "Salzburger Nachrichten". Denn die Abmeldungen von der GIS stiegen zuletzt. "Das ist eben erklärbar mit dem Zeitgeist, also dem Trend hin zu Streaming. Das hat sich dann noch mit der Teuerung vermischt", meinte er. Den Ball sieht er nun bei der Regierung, der ORF stehe beratend zur Seite, wobei verschiedene Varianten denkbar seien. Mit Ratschlägen wolle er sich zurückhalten, nur um dann doch einer Variante eine Absage zu erteilen: "Aber was ich schon sagen kann, ist, dass eine Abovariante kein gangbares Modell ist - also ein Log-in, hinter dem unsere Online-Inhalte verschwinden. Denn es geht um eine Grundversorgung, die wir liefern müssen."
Haushaltsabgabe
Weitere Möglichkeiten der künftigen ORF-Finanzierung sind eine Haushaltsabgabe, wie sie etwa in Deutschland existiert, oder auch die Finanzierung über das Bundesbudget. Für letzteres hegt die FPÖ Sympathien. Medienexperten sprachen sich aber wiederholt dagegen aus, weil dadurch die Abhängigkeit des ORF von der Regierung erhöht werden könnte.
Grüne und NEOS treten dagegen für eine sozial gestaffelte Haushaltsabgabe ein. Mit dieser Ansicht befinden sie sich in Gesellschaft mehrerer Medienexperten, wie ein Rundruf des "Standard" ergab. So ist es für Josef Trappel, Leiter des Fachbereichs Kommunikationswissenschaft an der Uni Salzburg, selbstverständlich, dass auch jene für ORF-Programm zahlen, die es nicht nutzen. Auch sie würden aus einer gesamtgesellschaftlichen Betrachtung von den Leistungen des ORF profitieren.
Natascha Zeitel-Bank vom Institut für Medien an der Universität Innsbruck sieht in einer Haushaltsabgabe ebenfalls den richtigen Schritt und merkte an, dass in Deutschland das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 festgestellt habe, dass eine wohnungsgebundene Abgabe nicht verfassungswidrig sei. Petra Herczeg, Vizestudienprogrammleiterin am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Uni Wien, wirft ein, dass die Möglichkeit einer "sozialen Abfederung" gegeben sein müsse, damit einkommensschwache Haushalte nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgeschlossen werden.
Fritz Hausjell, stv. Vorstand des Instituts für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Uni Wien, sprach sich bereits in der Vorwoche in den "Salzburger Nachrichten" für eine Haushaltsabgabe aus. Diese solle aber auch genutzt werden, "um andere Medienförderungen ein Stück weit mitzufinanzieren". Dabei dachte er etwa an den nicht-kommerziellen Rundfunk oder die "Wiener Zeitung", deren Finanzierungsmodell mit der Abschaffung der Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt wegfällt. "Der öffentlich-rechtliche Auftrag ist unteilbar", sagte ORF-Chef Weißmann, als er von den "Salzburger Nachrichten" auf die Idee einer Medienabgabe, die auch andere Medienprojekte mitfinanziert, angesprochen wurde.