1. Sieg gegen Gebühr

"Ich kämpfe gegen die ORF-Steuer"

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Ingrid (56) zahlt derzeit keine ORF-Abgabe. Geschafft hat sie das mit einem juristischen Kunstgriff. Ihre Beweggründe.

ORF-Steuer. Kaum eine neue Gebühr hat für so viel Aufregung gesorgt wie die ab heuer für jeden Haushalt vorgeschriebene Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Die Leute werden mit den Zähnen knirschen, aber schlussendlich zahlen, meinte der ORF-Generaldirektor Weißmann. Dem ist aber nicht so“, sagt Rechtsanwalt Florian Höllwarth gegenüber oe24.

„Bescheid verlangen“

Gemeinsam mit seinem Partner Alexander Scheer hat der Wiener Jurist Höllwarth einen Weg gefunden, wie die Bürger die ORF-Steuer nicht bezahlen müssen. Zumindest vorläufig. Der Trick besteht darin, dass man nach der Zahlungsaufforderung die ORF-Gebühr nicht bezahlt, sondern einen Bescheid verlangt.

„Denn kann man dann beim Bundesverwaltungsgericht beeinspruchen“, sagt Scheer. Das müsse für jeden Fall einzeln geschehen. 

Ingrid muss bis jetzt keine ORF-Steuer zahlen

Kein Säumniszuschlag, keine Strafe. Ingrid B. aus Tirol hat die Anweisungen von Scheer umgesetzt. Und muss jetzt keine ORF-Steuer zahlen.
Solange kein Bescheid kommt (laut Behörde ist das derzeit in Arbeit) ist sie sowohl von der Pflicht zu zahlen befreit, es fallen auch keine Mahngebühren oder Säumniszuschlag an.

Die 56-jährige Frau hat zwei erwachsene Kinder, lebt alleine mit zwei Tierheimkatern, ist geschieden und geht ganztags arbeiten. Die ORF-Gebühr will sie nicht zahlen, weil sie das Programm gar nicht sieht. Höllwarth selber findet die ORF-Gebühr „unfair“ und kämpft deshalb dagegen an. Den ersten Sieg von Ingrid feiert er: „Das ist erst der Anfang.“

Ingrid B.: "Schaue ORF-Programm nicht"

Darum zahlt sie nicht. Ingrid B. wehrt sich gegen die ORF-Steuer und verlangte von der Behörde OBS einen Bescheid – den sie bis heute nicht bekommen hat und deshalb nicht zahlen muss.

Ihre Beweggründe: „Seit 19 Jahren besitze ich kein TV-Gerät, ich sehe mir kein Fernsehprogramm an. Deshalb ist es unlogisch, dass ich für ein Programm, das in meinen Augen nicht objektiv berichtet (das sollte der ORF nämlich tun), auch noch Geld bezahlen soll.“

„In meiner Wohnung habe ich seit einem Jahr nicht mal mehr ein Radiogerät, das ich nutze. Lediglich im Auto höre ich ORF-Programme. Das war der Grund, weshalb ich bisher nur den Radiobeitrag bezahlt habe.“

Keine Mahngebühr. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) buchte den Säumniszuschlag aus, hat einen Mahnstopp gesetzt und bearbeitet nun Ingrids „Antrag auf bescheidmäßige Erledigung“. Ein erster Sieg im Kampf gegen die ORF-Steuer...

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