Medizin-Quote könnte Probleme mit dem EuGH bringen

03.07.2009

Österreich könnte trotz der Zusicherung der EU-Kommission, für fünf Jahre kein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Quotenregelung für ausländische Medizinstudenten einzuleiten, Probleme bekommen, und zwar durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Generalanwältin Eleanor Sharpstone vom Europäischen Gerichtshof hatte zuletzt in ihren Schlussanträgen eine vergleichbare Regelung in Belgien, das mit seiner Quotenregelung den Ansturm französischer Studenten abwehren will, als diskriminierend und EU-rechtswidrig bezeichnet. Folgt der EuGH der Argumentation seiner Generalanwältin, wird er noch in diesem Jahr diese Entscheidung endgültig bestätigen, und das könnte auch Auswirkungen auf Österreich haben.

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Auch Belgien hatte ein Fünf-Jahresmoratorium wie Österreich von der Kommission erhalten. Allerdings wäre diese Frist für die Quote de facto bedeutungslos, wenn der EuGH entscheidet, dass eine Mediziner-Quote nicht mit dem EU-Primärrecht vereinbar sei. Es dürfe dann keine Einschränkung dieses Primärrechts durch nationale Rechte geben. Belgien müsste dann jedenfalls seine Quotenregelung aufheben.

Auch wenn die österreichische Regelung nicht auf Punkt und Beistrich der belgischen gleichen sollte, müsste der EuGH-Spruch umgesetzt werden. Die EU-Staaten sind verpflichtet, ihr Recht dem Gemeinschaftsrecht anzupassen.

Die belgische Regelung sieht für Studieneingänge im Gesundheitsbereich eine 30-prozentige Quote für Nichtansässige vor. Sharpstone erklärte, es stehe zwar jedem EU-Land frei, "überhöhte Nachfrage" nach seinen Uni-Plätzen durch "nicht diskriminierende Maßnahmen" wie Aufnahmsprüfungen oder Mindestnoten zu regulieren. Wenn einzelne Staaten den unbegrenzten und freien Hochschulzugang erhalten wollen, können sie das tun, aber dann müsse das für alle EU-Studierenden geben. Freier Zugang zur Bildung dürfe nicht bedeuten, dass dies nur für die eigenen Staatsangehörigen gelte.

75 Prozent der Plätze für Österreicher reserviert

Die österreichische Regelung sieht vor, dass 75 Prozent der Studienplätze an heimischen Medizinuniversitäten in Wien, Graz und Innsbruck für Österreicher reserviert sind. Für potenzielle Studenten aus anderen EU-Ländern stehen 20 Prozent der Plätze zur Verfügung, für solche aus Drittstaaten fünf Prozent. Die Regelung war eingeführt worden, weil trotz Vorauswahlverfahren vor allem in Innsbruck 57 Prozent der Studienwerber aus Deutschland, wo für Medizin ein Numerus clausus gilt, kamen. Die ursprünglichen Uni-Zugangsbeschränkungen hatte der EuGH schon im Juni 2005 aufgehoben.

Die EU-Kommission hatte im November 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Quotenregelung offiziell für fünf Jahre auf Eis gelegt. Damit verpflichtete sich die Brüsseler Behörde, bis 2012 keine weiteren rechtlichen Schritte zu setzen. Damals wurde auch für Belgien ein ähnliches Verfahren ebenfalls für fünf Jahre ausgesetzt.

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