FMA-Bescheid

Meinl Bank: BVwG hebt Abberufung von Weinzierl auf

28.06.2016

Der ehemalige Bankchef wird den Aufsichtsrat dennoch verlasen und als Berater tätig bleiben.

Zur Vollversion des Artikels
© TZOe Lisi Niesner
Zur Vollversion des Artikels

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Abberufung des Meinl-Bank-Aufsichtsratsmitglieds und ehemaligen Bankchefs Peter Weinzierl aufgehoben. Die Bank hatte Beschwerde beim BVwG gegen den Bescheid eingelegt. Weinzierl trat gestern, Montag, am Ende der Achtwochenfrist zur Abberufung von seinem Amt als Aufsichtsrat zurück.

Trotz Bescheid-Aufhebung hat Weinzierl keine Ambitionen wieder Aufsichtsrat der Meinl Bank zu werden. "Ich werde die Bank unterstützen, wenn gewünscht, aber nicht mehr in einer Organfunktion", sagte Weinzierl am Dienstag zur APA. Weinzierl kritisierte erneut die Vorgehensweise der Finanzmarktaufsicht, seine "fit & proper"-Eigenschaften als Bankvorstand wie persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung in Zweifel zu ziehen. Die FMA habe nun zum dritten Mal vor Gericht nicht recht bekommen. Weinzierl überlegt nun Schadenersatzforderungen gegen die Finanzmarktaufsicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hält der Finanzmarktaufsicht vor, dass es an "entscheidenden Schritten für die Klärung des rechtlich relevanten Sachverhaltes mangelt", heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Die FMA kann nach der Aufhebung nun einen neuen Bescheid erstellen.

Weinzierl ist im Dezember 2015 als Vorstandsmitglied der Meinl Bank zurückgetreten. Die FMA hatte dem Vorstand unter anderem Verstöße gegen Vorschriften zur Geldwäscheprävention und andere Sorgfaltswidrigkeiten vorgeworfen und wollte ihn wegen Unzuverlässigkeit absetzen. Zwar hat das BVwG den Bescheid aus Formalgründen gekippt, Weinzierl wechselte aber zu Jahresende von sich aus in den Aufsichtsrat.
 

Zur Vollversion des Artikels