Keine Sammelklage

Meinl Bank will gegen Kläger vorgehen

26.04.2010

Die von zahlreichen mutmaßlich geschädigten Anlegern beklagte Meinl Bank ortet nun Rückenwind durch ein erstinstanzliches Urteil: Das Handelsgericht Wien hat eine vom Prozessfinanzierer Advofin organisierte Sammelklage gegen die Meinl Bank abgewiesen, so Bank-Vorstand Peter Weinzierl.

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Die Meinl Bank will nun den Spieß umdrehen und selber gegen einzelne Kläger und gegen den Prozessfinanzierer juristisch vorgehen. Beim Prozessfinanzierer Advofin zeigt man sich davon unbeeindruckt. Gegen das abweisende Urteil erster Instanz werde Berufung beim Oberlandesgericht Wien eingelegt, kündigte Advofin-Chef Franz Kallinger gegenüber der APA an.

In dem Verfahren, laut Meinl Bank die erste gegen die Bank geführte Sammelklage, sei eine "doppelte Abtretung" der Ansprüche gewählt worden, was laut Urteil aber nicht zulässig sei, erläuterte Meinl Bank-Anwalt Georg Schima. 227 Meinl Europan Land (MEL, heute Atrium)-Anleger hätten ihre Ansprüche wegen Irrtumsanfechtung der Advofin abgetreten, diese seien dann von einem Kläger vor Gericht vertreten worden, der selber keine MEL-Zertifikate erworben habe und auch in keiner Geschäftsbeziehung zur Meinl Bank gestanden sei.

Das Handelsgericht habe nun erstinstanzlich entschieden, dass das Recht zur Irrtumsanfechtung nicht abtretbar sei. Der Streitwert dieses Verfahrens liege bei rund 270.000 Euro. Bei anderen Sammelklagen wurden offenbar andere Abtretungsmodelle gewählt. In dem Urteil habe sich das Gericht in keiner Weise inhaltlich mit den Vorbringen auseinandergesetzt, entgegnet Advofin-Chef Kallinger. Die Abtretung der Ansprüche der Anleger sei durchaus möglich, dies habe auch der OGH festgestellt.

Die Meinl Bank will nun selber gegen Kläger vorgehen: Bank-Anwalt Schima kündigte Anträge wegen "mutwilliger Prozessführung" gegen unterliegende Kläger an, diese könnten dann vom Gericht zu Entschädigungsbeiträgen verurteilt werden. Laut Paragraf 408 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann das Gericht, "wenn die unterliegende Partei offenbar muthwillig Process geführt hat", dieselbe auf Antrag der siegenden Partei zur Leistung eines entsprechenden Entschädigungsbetrages verurteilen. Der Betrag ist vom Gericht nach freier Überzeugung zu bestimmen.

Schima möchte derart insbesondere Doppelklagen von Anlegern bzw. Klagen von Anlegern, die keine Geschäftsbeziehung mit der Meinl Bank hatten, ins Visier nehmen. "Die Anleger können einem direkt leid tun", meinte Bank-Anwalt Schima. Darauf angesprochen verweist Advofin-Chef Kallinger auf laufende strafrechtliche Ermittlungen gegen Julius Meinl und zweitinstanzliche Urteile gegen die Meinl Bank: "Wenn hier von mutwilliger Prozessführung gesprochen wird, ist das überhaupt nicht mehr nachvollziehbar". Es gilt die Unschuldsvermutung.

Advofin weist Vorwürfe zurück

Auch den Prozessfinanzierer Advofin selber nimmt die Meinl Bank ins Visier: Bei der FMA wurde bereits vor Monaten eine Sachverhaltsdarstellung wegen Nichtvorliegen einer Banklizenz nach dem Bankwesengesetz (BWG) eingebracht, da der Prozessfinanzierer ja offenbar Finanzgeschäfte betreibe. Auch eine gewerberechtliche Konzession für die Advofin liege nicht vor, bemängelt Schima und sieht Handlungsbedarf der Behörden.

Advofin hat diese Vorwürfe, sie handle ohne rechtliche Grundlage, bereits mehrfach zurückgewiesen. Und auch beim Finanzamt wurde die Meinl Bank aktiv: Für alle Advofin-Verträge, wo Forderungen zediert wurden, müssten 0,8 % Zessionsgebühren anfallen, argumentiert Meinl Bank-Vorstand Weinzierl. Die Finanz solle sich um ihre dadurch entgangenen Einnahmen kümmern, fordert der Meinl Bank-Vorstand die Behörden direkt zum Vorgehen gegen den Prozessfinanzierer auf.

Insgesamt seien 4 Sammelklagen von rund 3.500 Anlegern gegen die Meinl Bank eingebracht worden, weiters noch 2.000 Zivilklagen. Der Streitwert für alle Klagen belaufe sich auf rund 60 Mio. Euro, dafür habe die Meinl Bank auch Vorsorgen gebildet, unterstrich Weinzierl.

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