VwGH

Millionen-Strafe gegen Hypo NÖ aufgehoben

03.10.2013

Die Bank wird die bereits überwiesene Summe zurückfordern.

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© APA/ Schlager
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Die landeseigene Hypo NÖ Gruppe Bank AG hat beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) betreffend eine von der Finanzmarktaufsicht (FMA) vorgeschriebene Strafzahlung in Höhe von 57,934.382 Euro recht bekommen und wird die bereits vorab gezahlte Summe zurückfordern. Die FMA sieht sich aber gerade durch den VwGH-Bescheid zu neuen Ermittlungen beauftragt, am Ende könnte es entweder keinen neuen Bescheid geben oder aber einen Ersatzbescheid mit dem selben Inhalt, aber einer anderen Begründung.

Die entsprechende Entscheidung des VwGH, mit dem der Bescheid der FMA aufgehoben wurde, sei heute, Donnerstag, zugestellt worden, jubelte die Bank am Nachmittag in einer Aussendung. Am Freitag um 11.30 Uhr gibt dazu auch der nö. Landeshauptmann-Stv. und nö. Finanzreferent, Wolfgang Sobotka, als Eigentümervertreter eine Pressekonferenz in Wien.

Das Geldinstitut hatte sich vor mehr als zwei Jahren an den VwGH gewandt, u.a. weil ihm im Zusammenhang mit der irischen Zweckgesellschaft "Augustus", wo risikobeladene Wertpapiere geparkt worden waren, von der FMA "doppelt Zinsen vorgeschrieben" wurden - einmal als Einzelinstitut und einmal als Spitzeninstitut in der Gruppe. Das war aber nur einer von mehreren Punkten, mit denen man sich an das Gericht wandte. Bezahlt wurden die 57,9 Mio. Euro bereits im Sommer 2011, die Zahlung wurde mit dem Jahresüberschuss von 2010 abgedeckt und rückgestellt, hieß es damals.

Streit um "Augustus"
Im Kern geht es bei dem Streit um die Frage, ob die "Augustus" als Anbieter von Bank-Nebendienstleistungen der Hypo-NÖ-Kreditinstitutsgruppe zuzurechnen war oder nicht. Der VwGH bekräftigte zwar jetzt, dass sie sehr wohl als der Hypo-NÖ-KI-Gruppe zugehörig ist - und gab damit eigentlich der Position der landeseigenen Hypo recht. Zugleich wurde aber die FMA ausdrücklich beauftragt, zu prüfen, ob bestimmte andere Kriterien zutreffen oder nicht. "Wir nehmen die Ermittlungen daher wieder auf", wurde von dort am Donnerstag der APA erklärt.

Aus Sicht der FMA ist die irische Zweckgesellschaft "Augustus" kein Anbieter von Nebendienstleistungen gewesen und deshalb nicht zur Hypo-Kreditinstituts-Gruppe zu zählen gewesen. Da diesbezüglich Gelder damals somit außerhalb der Gruppe vergeben worden seien, hätte sich die Hypo NÖ an die gesetzlichen Großveranlagungsgrenzen halten müssen.

Die 58 Mio. Euro Strafzahlung hatte die FMA im Juni 2011 verhängt, weil die Hypo NÖ risikobeladene Wertpapiere bei der "Augustus" geparkt hatte und dafür von der damaligen Hypo Investmentbank (HIB), der späteren Hypo Nö. Gruppe Bank AG, einen Kredit in Höhe von 800 Mio. Euro erhalten hatte.

Großveranlagungsgrenze nicht überschritten
Die Hypo Nö. Gruppe Bank AG erklärte am Donnerstag, der VwGH sei in seinem Bescheid in keinem der von der FMA eingenommenen Argumente gefolgt, die Grundlage für eine Vorschreibung von Pönalezinsen sein könnten. Die Großveranlagungsgrenze sei nicht überschritten worden, da "Augustus" zur Kreditinstitutsgruppe zu zählen sei, und die Pönalezinsen seien daher unberechtigt gewesen.

Hypo-NÖ-AR-Chef Burkhard Hofer bezeichnete den VwGH-Bescheid als "weiteren großen Erfolg in dem bereits seit Jahren laufenden Rechtsstreit in der Causa Augustus". Die Bank sei immer von der Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens überzeugt, was auch durch hochrangige externe Gutachten stets untermauert worden sei. Jetzt sei die Hypo NÖ im Fall Augustus "vollinhaltlich rehabilitiert", ihr bleibe aber "ein ungerechtfertigter Reputationsschaden".

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