Auf 239,3 Mio. Euro

Mindestgebot bei zweiter 5G-Auktion gesenkt

11.12.2019

Es gehe nicht um Erlös-Maximierung, sondern flächendeckenden Ausbau des Highspeed-Netzes

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Nachdem Verkehrsminister Andreas Reichhardt vor einer Woche die Ausschreibungsbedingungen für die zweite 5G-Frequenzauktion  gegeben hatte, hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) am Mittwoch mit der offiziellen Veröffentlichung den Startschuss für die Versteigerung gegeben. Das Mindestgebot wurde gegenüber dem ursprünglichen Plan um 55 Mio. auf 239,3 Mio. Euro gesenkt.

"Die Unternehmen, die sich für den Erwerb der Frequenzen interessieren, haben bis April 2020 Zeit, sich auf das Vergabeverfahren vorzubereiten", sagte Telekom-Regulator Klaus Steinmaurer am Mittwoch in einer Mitteilung. "Unser Ziel ist es, bis zum Ende des 1. Halbjahres 2020 die Frequenzvergabe abzuschließen."

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Schneller Ausbau wichtiger als hohe Erlöse

Man habe im Vorfeld zwei öffentliche Konsultationen zum Auktionsdesign und zu den Ausschreibungsbedingungen durchgeführt, erklärte der RTR-Chef. Dabei seien die Erfahrungen aus 20 Jahren Frequenzvergaben eingeflossen. "Die Regulierungsbehörde hat die von den Betreibern vorgebrachten Kosten einer flächendeckenden Versorgung durch Simulationsrechnungen nochmals geprüft und bei der Kalkulation des final festgelegten Mindestgebots berücksichtigt. Das Mindestgebot beläuft sich nun auf insgesamt 239,3 Millionen Euro, das sind mehr als 55 Millionen Euro weniger als ursprünglich vorgesehen." Außerdem habe man auch die Laufzeiten angepasst und werde die Frequenzblöcke nun für rund 25 Jahre zuteilen.

Vor allem die niedrige Mindestgebotshöhe sollte für die Betreiber eine Verbesserung sein, sagte Verkehrsminister Reichhardt laut Mitteilung. Hierbei sei zu betonen, dass es nicht um Erlös-Maximierung, sondern um den flächendeckenden Ausbau des 5G-Netzes geht .

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5G-Auktion erfolgt in zwei Stufen

Das Auktionsdesign sieht vor, dass in Stufe 1 die Frequenzen aus den Bereichen 700 MHz (6 Blöcke) und 2100 MHz (12 Blöcke) vergeben werden. Die 700-MHz-Frequenzen sind für die Versorgung von großen Flächen besonders gut geeignet. Deshalb müssen die Käufer dieser Frequenzen 900 unterversorgte Katastralgemeinden flächendeckend versorgen. In Stufe 2 werden die Frequenzen aus dem Bereich 1500 MHz (8 Blöcke) vergeben.

Außerdem soll durch ein eigens für die Auktion entwickeltes "Bonus-System" die Versorgung weiterer unterversorgter Gemeinden sichergestellt werden. Die Bieter "ersteigern" dabei zusätzliche Versorgungsverpflichtungen für einzelne Katastralgemeinden und erhalten dabei quasi einen Bonus in Form eines Preisabschlags.

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