Doppelabschluss

Mindestlohn im Handel nun 1.450 Euro

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Die Sozialpartner einigten sich auf einen Doppelabschluss für 2014/15.

Nach nur drei Verhandlungsrunden haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Kollektivvertrag für über eine halbe Million Beschäftigte im Handel geeinigt. Erstmals seit 1988/89 gibt es einen Doppelabschluss: Ab Jänner 2014 steigt das Mindestgehalt auf 1.450 Euro brutto, ab Jänner 2015 auf 1.500 Euro. Das gaben Gewerkschaft und Arbeitgeber am Mittwoch in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz bekannt.

Neues Gehaltsschema
Grund für den Doppelabschluss ist ein komplett neues Gehaltsschema im Handel, das die Sozialpartner ab Jänner 2014 vereinbaren wollen. "Dafür brauchen wir Zeit. Wir wollen uns nicht von KV-Verhandlungen stören lassen", sagte Sparten-Geschäftsführer und Arbeitgeber-Verhandler Rene Tritscher.

Bis zur Grenze von 1.850 Euro steigen die Gehälter im Jahr 2014 um 2,55 Prozent, darüber um 2,5 Prozent. Im Jahr 2015 errechnet sich das Gehaltsplus aus der durchschnittlichen Inflation (von Oktober 2013 bis September 2014) und einem Aufschlag von 0,4 Prozent. Lehrlinge erhalten sowohl 2014 als auch 2015 gestaffelte Aufschläge von 14 Euro im 1. Lehrjahr, 20 Euro im 2., 30 Euro im 3. und 26 Euro im 4. Lehrjahr.

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