Mitwiegen von Verpackung soll verboten werden

08.03.2010

Eine Anpassung des Maß- und Eichgesetzes soll verhindern, dass künftig im Supermarkt die Verpackung mitgewogen wird. Eine entsprechende Gesetzesnovelle ist bereits in Begutachtung geschickt worden. Sie sieht eine Verpflichtung zum Drücken der "Tara-Taste" vor dem Abwiegen von Feinkost vor, kündigte Wirtschaftsminister Mitterlehner an.

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"Damit wollen wir für mehr Transparenz und faire Preise sorgen. In vielen Fällen kann Einkaufen sogar günstiger werden", schreibt Mitterlehner. Bisher mussten Konsumenten verlangen, dass die "Tara-Taste" gedrückt wird, etwa beim Einkauf von Feinkost im Supermarkt.

Die Wirtschaft wiederum soll dadurch entlastet werden, dass "überholte Eichpflichten aufgehoben sowie Nacheichfristen verlängert werden". Im Sinne des Gesundheitsschutzes soll die Eichpflicht bei bestimmten Strahlenmessgeräten, die ein Bestandteil von Röntgengeräten sind, ausgeweitet werden.

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