Mobilfunker müssen über Roaming-Kosten informieren

26.02.2010

Wer im Ausland mit dem Handy ins Internet geht, erlebt oft böse Überraschungen, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Dank der EU-Roaming-Verordnung soll sich das bald ändern. Ab 1. März müssen Mobilfunkunternehmen ihre Kunden über die Kosten für das Datenroaming informieren, sobald ein bestimmter Höchstbetrag erreicht ist, teilte die RTR mit. Die Aktivierung dieser Warnfunktion ist kostenlos.

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Der Verbraucher kann einen vom Betreiber festgelegten Höchstbetrag für einen bestimmten Zeitraum (etwa die Rechnungsperiode) auswählen.

Bei Erreichen dieses Betrags muss der Kunde verständigt werden und gleichzeitig Informationen darüber bekommen, welche Kosten bei der weiteren Nutzung anfallen würden. Antwortet man nicht unverzüglich auf diese Nachricht, muss der Mobilfunker das Datenroaming sperren - darf also auch nichts mehr verrechnen.

"Wie viele Auswahlmöglichkeiten die Mobilfunkbetreiber ihren Kunden anbieten, bleibt letztlich ihnen überlassen. Vorgeschrieben ist lediglich, dass einer der angebotenen Höchstbeträge 60 Euro inklusive Umsatzsteuer für einen monatlichen Abrechnungszeitraum nicht überschreiten soll", erläuterte Georg Serentschy, RTR-Geschäftsführer für den Fachbereich Telekommunikation. Ab 1. Juli gelten die 60 Euro für alle Kunden, die noch keinen anderen Höchstbetrag festgelegt haben.

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