In Deutschland

Modell "Homeoffice" durch Zeiterfassung nicht bedroht

08.07.2024

Neue Regeln zur Aufzeichnung der Arbeitszeit sollen Zeiterfassungsmodelle fürs Homeoffice in Deutschland nicht gefährden.

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Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland behindert laut Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), weder Unternehmen noch Arbeitnehmer bei flexiblen Arbeitsmodellen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten häufig maßgeschneiderte Lösungen gefunden, um Arbeitszeit und Überstunden zu erfassen.

Obwohl eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes durch die Regierung noch aussteht, erfassen laut Gallner bereits etwa 80 Prozent der Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit betrieblich oder selbst, basierend auf Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz. Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder Kernarbeitszeiten bleiben weiterhin möglich und werden nicht eingeschränkt. Gallner betont, dass Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht gefährdet seien und weiterhin gesetzliche Regelungen wie eine elfstündige Ruhezeit pro Tag und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten.

Der Erste Senat des BAG entschied im September 2022, dass eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland besteht, unabhängig von einer Gesetzesänderung. Das „Wie“ der Umsetzung könne gesetzlich oder durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geklärt werden. Die Betriebsräte haben hierbei ein Initiativrecht.

Im Zuge der wirtschaftlichen Belebung wird derzeit in der Ampelkoalition über mögliche flexiblere Regeln für die Arbeitszeit diskutiert. 

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