Gesetzesnovelle

Neue Regelung: Was sich beim Arbeitslosengeld jetzt ändert

28.03.2024

 AMS-Beratern soll dadurch mehr Zeit für Betreuung und Vermittlung zur Verfügung stehen.
 

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Arbeitslosengeld soll künftig vorwiegend digital beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Das ist das Ziel einer Gesetzesnovelle, die das Arbeitsministerium am Donnerstag in Begutachtung geschickt hat. Demnach wird der elektronische Weg für den Bezug von Arbeitslosenhilfe über das sogenannte "eAMS-Konto" priorisiert und ausgebaut. AMS-Beraterinnen und AMS-Beratern soll dadurch mehr Zeit für Betreuung und Vermittlung zur Verfügung stehen.

Für Personen, die keinen Online-Zugang haben, werde es aber weiterhin die Möglichkeit geben, das Arbeitslosengeld vor Ort beim AMS zu beantragen, versicherte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Aussendung. "Die neue Regelung unterstützt beim AMS gemeldete Personen hinsichtlich der Vermeidung von Wegzeiten und nicht erforderlicher Vorsprachen."

Auch Kommunikation digital

Darüber hinaus soll die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden des AMS laut Mitteilung in Zukunft generell digital stattfinden. Rechtswirksame Zustellungen seitens des AMS, wie etwa Vermittlungsvorschläge, sollen demnach über das "eAMS-Konto" abgewickelt werden. "Um unseren Kundinnen und Kunden den Zugriff auf das eAMS-Konto so leicht wie möglich zu machen, arbeiten wir aktuell daran, das Bedienen dieser Anwendung über alle digitalen Endgeräte möglich zu machen", kündigte AMS-Vorständin Petra Draxl an.

Die Industrie begrüßte den Vorstoß. "Es ist zwar jetzt schon möglich, den Antrag digital zu stellen, aber eine gesetzliche Priorisierung trägt dazu bei, dass diese Möglichkeit noch intensiver genutzt wird", wurde Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), in einer Aussendung zitiert. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz läuft bis zum 21. April.
 

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