Ab 2013 gültig
Neuer Euro-Rettungsschirm ESM steht
11.07.2011
Vor der Sitzung unterzeichneten die EU-Finanzminister den Vertrag.
Die EU-Finanzminister haben am Montag in Brüssel vor Beginn der Sitzung der Eurogruppe den neuen ab 2013 gültigen permanenten Rettungsschirm ESM unterzeichnet. Der ESM löst den derzeit laufenden vorläufigen Rettungsmechanismus EFSF ab. Voraussetzung für eine Hilfe beider Einrichtungen ist, dass die Stabilität der Euro-Zone insgesamt gefährdet ist und sich ein betroffener Staat einem harten wirtschaftlichen Reformprogramm unterzieht.
Vorab muss zudem geklärt werden, ob ein Land, das Hilfskredite erhält, diese zurückzahlen kann. Für die Auszahlung von Krediten ist ein einstimmiger Beschluss der Geldgeber nötig.
Kredite am Primärmarkt
Anders als bisher darf der EFSF künftig Kredite am Primärmarkt, also direkt von Staaten kaufen - genauso wie der ESM ab 2013. Mit diesem neuen Instrument können die Rettungsschirme eine Art Starthilfe leisten, wenn sie sich an einer neuen Anleihe-Ausgabe des Landes beteiligen, das an die Kapitalmärkte zurückkehrt.
Ab 2013 in Kraft
Ab Mitte 2013 soll der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM den EFSF ablösen. Er kann Kredite bis zu 500 Mrd. Euro vergeben. Für eine gute Bonität braucht er dennoch nur eine Absicherung von 700 Mrd. Euro, weil er anders als der EFSF einen Kapitalstock von 80 Mrd. Euro in bar hat.
Der ESM-Vertrag schreibt fest, dass ab 2013 alle in der Euro-Zone ausgegebenen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr die Klausel enthalten, dass private Investoren an einer Krisenlösung beteiligt werden. Der ESM wird bei seinen ausgegebenen Krediten einen bevorzugten Gläubigerstatus ähnlich wie der IWF erhalten. Im Insolvenzfall müssen diese Kredite aus Steuerzahlergeld vorrangig vor denen der privaten Hand bedient werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Hilfsprogramme bereits vor dem ESM begonnen und dann übertragen werden - dann verzichtet der ESM auf einen bevorzugten Status, den es heute für den EFSF auch nicht gibt. Diese Einschränkung gilt nur für eine Übergangsphase etwa in Fällen wie Griechenland, Irland oder Portugal, die derzeit bereits EU-Rettungsgelder beziehen.
Mindestens alle fünf Jahre soll überprüft werden, ob der ESM-Rahmen verändert werden soll. Es kann eine Nachschusspflicht für Länder geben, wenn Kredite etwa nicht zurückgezahlt werden.