Die rund 700 Mitarbeiter werden allerdings nicht zum Branchen-KV angestellt.
Die zur Air Berlin gehörende österreichische Fluggesellschaft Niki stellt zu Jahresbeginn 2014 jene rund 700 Flugbegleiter, Piloten und Techniker an, die bisher über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt sind. Das wird von der Gewerkschaft grundsätzlich begrüßt.
Kritisch gewertet wurden von der Gewerkschaft vida am Dienstag allerdings begleitende Äußerungen von Niki-Chef Christian Lesjak vom Wochenende. Die Airline lehnt einen Branchen-Kollektivvertrag weiter ab. Es wird ein eigener KV verhandelt.
Lesjak hatte erklärt, Betriebsrat und Management hätten vereinbart, dass die Anstellungen keine Mehrkosten verursachen dürften. "Ein KV muss das abbilden, was sich ein Unternehmen leisten kann", sagte Lesjak am Sonntag im ORF-Radio.
Das machte die Arbeitnehmervertretung stutzig. Der für die Luftfahrt zuständige vida-Gewerkschaftssekretär Stefan Tichy beschuldigte heute die Niki-Geschäftsführung, hier offensichtlich zu versuchen, "eine Betriebsvereinbarung mit einem KV zu verwechseln."
Zu hinterfragen sei auch, welche Motive die Niki-Geschäftsführung dazu veranlasst hätten, ihr jahrelang praktiziertes Personaleasingmodell nun selbst infrage zu stellen, so Tichy: "Der Airline dürfte der hier anzuwendende Arbeitskräfteüberlassungs-KV zu teuer sein."
Wenn von den Beschäftigten schon berufliche Flexibilität gefordert werde, so müsse diese im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen stehen und auch entsprechend entlohnt werden, deponierte Tichy in einer Aussendung. Das Niki-Management will auch künftig bei Mehrleistungen in der starken Sommersaison Flexibilität gewährleistet sehen.
Dass Niki beabsichtige, Leihpersonal zukünftig bei der Fluglinie direkt zu beschäftigen, sei "grundsätzlich eine löbliche Entwicklung innerhalb der österreichischen Luftfahrtbranche", befand vida-Fachsekretär Tichy. An der Forderung nach einem Branchen-Kollektivvertrag für den Luftfahrtbereich hält die Gewerkschaft aber weiterhin fest: " Ein Branchen-KV ist aus Gründen des fairen Wettbewerbs unverzichtbar." Wettbewerb dürfe nicht mit Lohndumping ausgetragen werden.