Das Land Oberösterreich will sich darum bemühen, 25 %l und 1 Aktie an der AMAG ins Land zu holen.
Sowohl Wirtschaftslandesrat Viktor Sigl (V) als auch Wohnbaulandesrat Hermann Kepplinger (S) äußerten sich in diesem Sinne. Allerdings dürften dazu intensive Verhandlungen bevorstehen.
Der neue Eigentümer der AMAG - der Investmentfonds One Equity Partners (OEP) hat angeboten worden, dass die Mitarbeiter oder Firmen mit dem Interesse der Standortsicherung eine qualifizierte Minderheitsbeteiligung übernehmen können.
Sigl verwies auf die bestehende 10-%-Beteiligung der Mitarbeiter. Diese könnte um 15 % und eine Aktie aufgestockt werden. Hier bestehe die Chance, ein Unternehmen, das zu 90 % im Ausland sei und nun von Ausland zu Ausland verkauft werden soll, oberösterreichischer zu machen.
Damit könnten die Arbeitsplätze besser abgesichert werden. Das habe "Charme". Voraussetzung, um das Geschäft machen zu können, sei allerdings der immer wieder zitierte Generalvergleich zwischen der AMAG-Mutter Constantia Packaging B.V. einerseits und der Gruppe Fries-Scherb - sowie der Immofinanz/Immoeast-Gruppe andererseits. Das Land werde jedenfalls intensiv verhandeln. Über eine Landeshaftung sei es gesprächsbereit. Diese koste allerdings gemäß den EU-Richtlinien etwas und dabei müsse man die Interessen der AMAG-Mitarbeiter im Auge behalten.
Auch Kepplinger trat dafür ein, dass die Verhandlungsmöglichkeit über einen Teil-Erwerb angenommen wird, weil das unter den gegebenen Umständen noch die beste Voraussetzung für eine langfristige Standortabsicherung sei. Das Land solle im eigenen Interesse mit den Mitarbeitern abklären, welche Anteile ihrerseits übernommen werden könnten. Was langfristig nicht von den Mitarbeitern gehalten werden könne, sollte von der ÖIAG übernommen werden.
Für die langfristig von der Mitarbeiterbeteiligung zu übernehmenden Anteile müssten Wege der Zwischenfinanzierung gefunden werden. Der Fall AMAG zeige darüber hinaus, wie dringend in dieser wirtschaftlich turbulenten Zeit Instrumente benötigt werden, durch die die Standortinteressen auch bei Übernahmen von Leitbetrieben gesichert werden können. Diese Aufgabe falle vor allem dem Bund als Hauptakteur der Industriepolitik zu.