Kritik

ÖBB säumig bei Zahlungen für Verspätungen

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Bahnkunden warten oft Monate auf Rückerstattung eines Teils des Fahrpreises.

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben offenbar Probleme bei der Umsetzung der schon seit einem knappen halben Jahr geltenden EU-Fahrgastrechte . Eine EU-Verordnung über die Rechte der Passagiere regelt die fälligen Entschädigungen bei Zugsverspätungen und legt unter anderem fest, dass Entschädigungszahlungen innerhalb eines Monats an die betroffenen Bahnkunden ausbezahlt werden müssen. In Österreich dauert das aber in der Praxis deutlich länger, wie das Ö1-Konsumentenmagazin "Help" des ORF-Radio am Samstag berichtete. Sanktionen bei solchen Verstößen gegen die EU-Fahrgastrechtsverordnung sind übrigens nicht vorgesehen.

Verspätungen

Bahnkunden, deren Zug mehr als eine Stunde verspätet ist, haben Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des Fahrpreises. Wie dem Bericht zufolge zahlreiche Beschwerden von betroffenen ÖBB-Kunden zeigen, wartet man allerdings oft sehr lange auf eine entsprechende Überweisung des Geldes. Das Bahnunternehmen sprach auf ORF-Anfrage von Anlaufschwierigkeiten und erklärte, man sei bemüht, die Wartezeit auf ein Minimum zu reduzieren.

Fahrgastrechte

Dabei sind die Fristen in der EU-Verordnung zu den Fahrgastrechten klar geregelt, sagt Ursula Zechner, Geschäftsführerin der zuständigen Aufsichtsbehörde Schienen Control GmbH (SCG) in Richtung ÖBB-Personenverkehr AG: "Die EU-Verordnung sieht vor, dass innerhalb eines Monats die Fahrpreisentschädigung gezahlt werden müsste. Diese Bestimmung wird von der ÖBB-PV AG nicht umgesetzt. In ihren Entschädigungsbedingungen steht drinnen, dass man versuchen wird oder dass man sich bemühen wird, innerhalb eines Monats die Beschwerde zu bearbeiten."

Wartezeit

Tatsächlich seien aber Wartezeiten von drei Monaten oder länger durchaus möglich, so der Bericht. Bei der für Bahnkunden eingerichteten Schlichtungsstelle der Schienen Control GmbH würden sich jedenfalls die Beschwerden über lange Wartezeiten häufen. Konsequenzen habe dieses Nicht-Einhalten der EU-Vorgabe für die ÖBB allerdings vorerst keine. Denn in der nationalen Umsetzung sei keine entsprechende Sanktionsmöglichkeit vorgesehen, bedauert Ursula Zechner von der SCG.

Die Anlaufschwierigkeiten kann die Geschäftsführerin der Bahnaufsichtsbehörde nicht nachvollziehen: "Wir hören zwar, dass es jetzt monatlich ungefähr 1.000 Beschwerdefälle gibt und es ist schon klar, dass das das Unternehmen vor eine gewisse Herausforderung stellt. Andererseits ist es schon seit Monaten bekannt, dass diese Möglichkeit bestehen wird."

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