Österreich geht härter gegen Geldwäsche vor

29.09.2009

Finanzminister Pröll will mit einem 10-Punkte-Programm verschärft gegen Geldwäsche vorgehen.

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Damit will er Kritik der FATF (OECD-Ausschuss gegen Geldwäsche) vorbeugen, die am Freitag (2.10.) Mängel bekanntgeben wird. Der Finanzsektor sei davon nicht betroffen, hier sei die Bewertung "überdurchschnittlich positiv".

Österreich müsse verhindern, auf solchen Negativlisten "aufzutauchen", so Pröll. Österreich ist eben erst durch Anpassung der rechtlichen Lage von einer "grauen" OECD-Liste der Steueroasen heruntergekommen.

Unter anderem soll künftig Eigengeldwäsche ein Straftatbestand werden, kündigte Pröll an. Bisher war nur das Waschen von Gewinnen Anderer verboten. Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sollen nicht mehr automatisch zu einem Strafverfahren führen, damit Kriminelle nicht zu früh gewarnt werden.

Die Geldwäschemeldestelle im Innenministerium soll ausgebaut werden. Alleine in den vergangenen fünf Jahren habe sich die Zahl der Meldungen auf 1.000 verdreifacht, so Pröll.

Aktiengesellschaften, die nicht an der Börse notieren, sollen künftig keine Inhaberaktien mehr vergeben - es müssen also bei allen nicht-börsenotierten Aktiengesellschaften die Eigentümer bekannt sein. Bei Privatstiftungen müssen künftig alle Begünstigten bekannt sein, bisher gab es Ausnahmen, wenn die Begünstigten erst nach der Stiftungsgründung benannt wurden.

Vermögenseinfrierungen sollen künftig auch bei inner-österreichischer Geldwäsche möglich sein. Bisher war ein Bezug zum Ausland nötig. Außerdem soll in Casinos bei Transaktionen über 3.000 Euro die Identität der Betroffenen festgestellt werden.

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