Coronavirus-Krise
16.000 neue Arbeitslose an nur einem Tag
17.03.2020Die Coronavirus-Krise lässt die Zahl der Arbeitslosen rasant steigen. 400 Mio. Euro Kurzarbeitsgeld sollten drei Monate reichen
400 Mio. Euro für Kurzarbeit
Bald Hunderttausende Arbeitslose mehr?
Gestern Abend kam die Schockmeldung: Der Fahrzeugbauer Magna Graz stellt die Produktion bis 30. März komplett ein. 6.000 Mitarbeiter sind betroffen.
Kündigungen
In ganz Österreich zittern jetzt aufgrund der Corona-Krise Mitarbeiter um ihre Jobs. Wer weiß, wie schlimm die Krise noch wird – im Extremfall drohen Hunderttausenden zumindest kurzfristige Kündigungen.
Viele andere Unternehmen beantragen Kurzarbeit, um die Krise zu meistern. Die AUA hat es für rund 7.000 Mitarbeiter vor Tagen angekündigt, auch der Flughafen plant es für 6.800 Angestellte. Am Wochenende wurde die neue Kurzarbeits-Regelung vom Parlament beschlossen, seit Montag können Unternehmer entsprechende Anträge stellen. 400 Mio. Euro zusätzlich stehen für diese Maßnahme bereit.
Neu ist: Kurzarbeit steht allen Betrieben offen. Die Genehmigung muss innerhalb von 48 Stunden erfolgen (bislang dauerte das bis zu 6 Wochen). Die Arbeitszeit kann über einen längeren Zeitraum auf 0 % reduziert werden.
Die 5 wichtigsten Fragen zur Kurzarbeit
ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Fragen zu den neuen Verordnungen.
1. In welchem Ausmaß wird reduziert?
Die wöchentliche Arbeitszeit kann in diesem Modell über einen längeren Zeitraum auf 0 % reduziert werden. Im Durchrechnungszeitraum müssen jedoch mindestens 10 % erreicht werden. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0 % Arbeitszeit, 1 Woche 60 %. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitarbeiter in den Unternehmen bleiben und die Betriebe nach überstandener Krise rasch wieder ihre Arbeit aufnehmen können.
2. Wie ist mit Alturlaub umzugehen?
In Abstimmung mit dem Arbeitgeber sind bei der Corona-Kurzarbeit der gesamte Urlaub früherer Jahre und das gesamte Zeitguthaben zu verbrauchen.
3. Wie viel Geld bekommt der Arbeitnehmer?
Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS bemisst sich am Nettoentgelt des Arbeitnehmers vor Kurzarbeit und garantiert ein Mindesteinkommen. Das sieht so aus:
- Bei bis zu 1.700 Euro brutto beträgt das Entgelt 90 % des bisherigen Nettoentgelts.
- Bei bis zu 2.685 Euro brutto beträgt das Entgelt 85 % des bisherigen Nettoentgelts.
- Ab 2.686 Euro brutto beträgt das Entgelt 80 % des bisherigen Nettoentgelts.
4. Wie lange kann das maximal dauern?
Zunächst drei Monate. Bei Bedarf kann das Modell um weitere drei Monate verlängert werden.
5. Gilt das Modell für alle Unternehmen?
Corona-Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und unabhängig von der jeweiligen Branche möglich.