Laut Gutachten drohe keine Übernutzung der Ressource Wasser.
Ein oberösterreichisches Unternehmen darf Mühlviertler Wasser (Symbolbild) entnehmen und vermarkten. Das hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) entschieden. Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach hatte das Anliegen unter Hinweis auf eine drohende Ressourcenverknappung und den Widerstand in der Bevölkerung abgelehnt. Das Gericht kam hingegen zum Schluss, dass eine Übernutzung ausgeschlossen werden könne.
Pläne
Das Unternehmen plant, Wasser aus einem bestehenden Brunnen im oberen Mühlviertel zu fördern, aufzubereiten, als Trinkwasser abzufüllen und überregional zu vermarkten. Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach versagte per Bescheid die Bewilligung, das Unternehmen erhob dagegen Beschwerde beim LVwG. Dieses konsultierte Gutachter aus den Fachgebieten Geohydrologie, Wasserbautechnik sowie Hygiene und Humanmedizin und setzte eine mündliche Verhandlung an. Zu klären war, ob die Wasserentnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt bzw. fremde Rechte verletzt - hier kam man zu dem Schluss: nein, tut sie nicht.
Keine Übernutzung
Denn laut Sachverständigen könne bei einer Entnahmemenge von maximal 0,6 Liter pro Sekunde eine Übernutzung des Grundwasservorkommens ausgeschlossen werden. Der Wasserbedarf der Bevölkerung bleibe weiterhin - auch in trockenen Jahren - gesichert. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Wasserentnahme könnten demnach ausgeschlossen werden, ebenso wenig sei eine dauerhafte Absenkung des Grundwasserspiegels zu erwarten.
Befristet
Die Bewilligung für die Wasserentnahme wurde vom Gericht befristet und unter Vorschreibung weiterer Auflagen erteilt. Zum Schutz des Brunnens legte das LVwG ein entsprechendes Wasserschutzgebiet fest.