Schwerpunktaktionen
Zahlreiche Verstöße gegen Lohn- und Sozialdumping sowie Kurzarbeit
23.11.2021Bei über 1.000 kontrollierten Betrieben mussten in Summe mehr als 1.400 Strafanträge gestellt werden.
Im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping sowie gegen Kurzarbeitsmissbrauch führte die Finanzpolizei in ganz Österreich heuer bereits mehrere Schwerpunktaktionen in verschiedenen Branchen durch. Wie die Kontrollen zeigten, verhielten sich nicht alle Betriebe rechtskonform. Bei über 1.000 kontrollierten Betrieben mussten in Summe mehr als 1.400 Strafanträge nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) gestellt werden, was Geldstrafen in einer Höhe von bis zu 3,1 Mio. Euro zur Folge hat.
„Lohn- und Sozialdumping schädigt den Wirtschaftsstandort und ist unfair gegenüber jenen Unternehmen, die sich an die Regeln halten und Steuern zahlen. Im Sinne der Steuergerechtigkeit ist die Finanzpolizei daher angewiesen, rigoros gegen unredliche Geschäftspraktiken vorzugehen. Arbeitnehmer gehören korrekt entlohnt“, so Finanzminister Blümel.
Arbeitsminister Martin Kocher ergänzt: „Wir haben in diesem Jahr eine Neuregelung des LSD-BG beschlossen, um EU-Vorgaben bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping umzusetzen und gleichzeitig Missbrauch und unfairen Wettbewerb zu bekämpfen. Es ist erfreulich, dass die Finanzpolizei durch ihre Schwerpunktkontrollen dazu beiträgt, dass die im Gesetz vorgesehenen Standards eingehalten werden.“
Schwertransport-Kontrollen führen zu Strafen in Höhe von 75.000 Euro
In Tirol wurde beispielsweise gemeinsam mit der Verkehrsabteilung der Polizei das Thema Schwertransport genauer beleuchtet. Neben einheimischen Lastkraftwagen wurden im Laufe des Jahres auch 112 ausländische LKW in allen Tiroler Bezirken kontrolliert. Bei diesen konnten insgesamt 99 Übertretungen nach dem LSD-BG festgestellt werden. Es fehlten die entsprechenden Entsendemeldungen, Lohnunterlagen oder Versicherungsbestätigungen. Die Folge waren Strafanträge bei den Bezirkshauptmannschaften in Höhe von rund 75.000 Euro.
Zahlreiche Verstöße im Baubereich
Im Zuge eines Wochenendeinsatzes im September im Bezirk Innsbruck-Land wurde ein Fertigteilhausaufsteller kontrolliert. Dabei wurden fünf kosovarische Arbeiter überprüft, die weder ihre Lohnunterlagen vorlegen konnten, noch hatten sie eine Versicherungsbestätigung ihres Heimatlandes dabei. Die erforderliche Entsendemeldung fehlte ebenfalls. Nun folgen Strafanträge in Höhe von ca. 10.000 Euro. Nach dieser Kontrolle wurde eine weitere Baustelle überprüft, wobei drei ausländischen Elektrikern ebenfalls die Lohnunterlagen und Entsendemeldungen fehlten. Außerdem arbeitete die Firma ohne gewerberechtlich erforderliche Dienstleistungsanzeige. Der Unternehmer kann mit einer Strafe von rund 5.000 Euro rechnen.
Kurzarbeitskontrollen: Mehr als 4.500 Betriebe kontrolliert
Auch im Bereich der Überprüfung der Kurzarbeit ist die Finanzpolizei aktiv. Insgesamt wurden heuer bis einschließlich Oktober mehr als 4.500 Betriebe und etwa 12.800 Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der Kurzarbeit kontrolliert. Dabei wurden ca. 300 Übertretungen festgestellt und Geldstrafen in einer Höhe von über 520.000 Euro beantragt. Zudem stellte die Finanzpolizei mehr als 2.400 Kontrollmitteilungen an das AMS, 19 an die BUAK sowie 36 an die Taskforce Solbe.
„Kurzarbeit hat sich in der Krise als das wichtigste Kriseninstrument bewährt, um die Menschen in Beschäftigung zu halten. Als Arbeitsminister ist es mir ein Anliegen, Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders in pandemiebedingt herausfordernden Zeiten zu unterstützen, weshalb Übertretungen, falsche Angaben und die missbräuchliche Inanspruchnahme der Kurzarbeit durch einige wenige schwarze Schafe auch konsequent verfolgt und bestraft werden müssen“, so Arbeitsminister Martin Kocher.
In allen Bundesländern konnten die Finanzpolizisten Dienstnehmer antreffen, die nicht sagen konnten, ob sie sich in Kurzarbeit befinden oder nicht, vermutlich weil sie von ihren Arbeitgebern nie darüber informiert wurden. Obwohl sie zur Kurzarbeit angemeldet waren, wussten die angetroffenen Dienstnehmer oftmals über keine Vereinbarung mit dem Dienstgeber. Bei einem Reinigungsunternehmen in Oberösterreich wird noch ermittelt, da das Unternehmen den Anteil der Fremdarbeiter mittels Subfirmen massiv gesteigert hatte, obwohl gleichzeitig hunderte Dienstnehmer zur Kurzarbeit angemeldet wurden.
Türkische Textilreinigungskette fälschte Abrechnungen an das AMS
Bei der Kontrolle einer in Wien ansässigen türkischen Textilreinigungskette wurden 21 Mitarbeiter angetroffen und überprüft. Wie sich herausstellte, waren vermutlich bei allen in Kurzarbeit befindlichen Dienstnehmern die Abrechnungen an das AMS gefälscht. Bei der Befragung gaben die Mitarbeiter an, mehr gearbeitet zu haben, als in der Meldung an das AMS vermerkt war. Manche gaben sogar an, dass sie die volle Normalarbeitszeit tätig waren. Das Unternehmen hatte 50 Dienstnehmer angemeldet, davon waren 42 zur Kurzarbeit angemeldet. Laut aktuellem Ermittlungsstand wurde ein Förderschaden von rund 170.000,- festgestellt.
„Das Kurzarbeits-Modell ist ein Instrument, das sich in der Coronakrise mehr als nur bewährt hat, schließlich können die Menschen so in Beschäftigung gehalten und die Unternehmen unterstützt werden. Bei allen Hilfen, die seit dem vergangenen Jahr aufgesetzt wurden, war mein Credo immer: ‚So viel Kulanz wie möglich, so viel Kontrolle wie nötig.‘ Denn der Großteil aller Unternehmen verhält sich vorbildlich und spielt nach den Regeln. Ein paar wenige jedoch, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern wollen, dürfen keine Toleranz durch die Finanzpolizei erwarten“, sagt Finanzminister Gernot Blümel.
Auch in der Landwirtschaft vereinzelte Verstöße geahndet
Bei Schwerpunktaktionen in der Landwirtschaft konnte von der Finanzpolizei festgestellt werden, dass es sich bei Verstößen fast ausschließlich um ausländische Staatsbürger handelt, die im Inland beschäftigt werden und somit keine Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz vorliegen. Insgesamt hat die Finanzpolizei von 2016 bis inklusive 2020 ca. 2.500 Betriebe kontrolliert – daraus gingen fast 670 Strafanträge hervor. Die große Mehrheit an Strafanträgen erfolgte nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, da Arbeitnehmer gar nicht oder nicht korrekt angemeldet wurden bzw. in Einzelfällen über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügten. Die Risikoauswahl bei Prüfungen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz ist jedoch ausgezeichnet: bei 23 Kontrollen von 2018 bis 2020 wurden 27 Strafanträge gestellt.