Eigentlich hieß es erst ab Samstag, doch mit einer entsprechenden Vereinbarung könnten Friseure auch schon heute aufsperren.
Regeln zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie sehen vor, dass Geschäfte ab 1. Mai wieder aufsperren dürfen. Das ist allerdings ein Feiertag, womit einige Einschränkungen gelten. Speziell Friseure könnten aber sehr wohl schon am 1. Mai Kunden bedienen, wenn eine entsprechende Vereinbarung vorliegt, wie die Wirtschaftskammer mitteilte.
Zuvor hatte die Gewerkschaft vida Friseuren, die am 1. Mai aufsperren, mit Sanktionen gedroht. "Sollten morgen tatsächlich Friseure öffnen, werden wir alles ausschöpfen, was die Rechtsordnung vorgibt", sagte Christine Heitzinger, Vorsitzende des Fachbereichs Dienstleistungen in der Gewerkschaft vida. "Wer sogar widerrechtlich an gesetzlichen Feiertagen aufsperrt, fliegt aus der Kurzarbeit, wird angezeigt und muss zahlen."
Selbstverständlich gelten am 1. Mai alle gültigen Feiertagsbeschränkungen und Sonderbestimmungen weiter, insbesondere darf der Einzelhandel nicht aufsperren. Aber "bestimmte Betriebe" dürfen "unter klar geregelten Bedingungen" geöffnet werden, hält dem die WKÖ entgegen. Das gelte, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Arbeitnehmer eine Beschäftigung an bis zu vier Wochenenden oder Feiertagen vereinbart hätten. Bei entsprechender Vereinbarung seien also die Beschäftigung und gewerbliche Tätigkeiten wie das Offenhalten eines Friseurlokals und die Betreuung von Kundinnen und Kunden am 1. Mai zulässig.