Taxi-Funkzentrale: "Werden sehr genau schauen, ob sich Uber an gesetzliche Vorlagen hält".
Die Wiener Wirtschaftskammer und die Taxi-Funkzentrale 40100 schließen weitere Klagen gegen den US-Fahrdienstvermittler Uber nicht aus. Am heutigen Montag endet die Frist einer Unterlassungserklärung, die die Kammer Anfang April an das Unternehmen gerichtet hat. Sollte auf diese nicht reagiert werden, behalte man sich weitere rechtliche Schritte vor, sagte eine Sprecherin zur APA.
Man habe zunächst versucht, sich außergerichtlich zu einigen und daher vor einem Monat eine Unterlassungserklärung an das Unternehmen geschickt. Diese beziehe sich unter anderem darauf, dass es einen Standort in Österreich geben müsse und Steuern gezahlt werden müssten, "was de facto nicht passiert", so die Sprecherin. "Heute endet die Frist und wir haben noch nichts gehört."
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Auch Taxi 40100 schließt weitere Klagen nicht aus
Auch die Funkzentrale Taxi 40100 schließt nicht aus, erneut gegen das Unternehmen vor Gericht zu ziehen. "Wir werden jetzt sehr genau schauen, ob Uber sich an die gesetzlichen Vorlagen und Regeln hält. Wenn sie das nicht tun, sind weitere Klagen nicht ausgeschlossen", sagte eine Sprecherin am Montag zur APA.
Uber stand vergangene Woche wegen einer Einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts zwei Tage lang in Wien nicht zur Verfügung. Die Funkzentrale 40100 hatte bei ihrer erfolgreichen Klage gegen Uber die sogenannte Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer ins Treffen geführt. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden, was vor dem Handelsgericht belegt werden konnte, hieß es von Klägerseite.
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Bestellprozess angepasst
Der Fahrtenvermittler überarbeitete daraufhin den Bestellprozess. "Wir haben den Prozess dahingehend angepasst, dass der Partner nun aktiv in den Bestellvorgang eingebunden wird und jeden Auftrag aktiv am Betriebssitz annehmen und von dort erteilen muss", erklärte das Unternehmen. Seit Freitagabend ist Uber wieder in Betrieb.
Uber wollte sich am Montag nicht dazu äußern, ob es die Entscheidung des Handelsgerichts dennoch beeinspruchen wird. Grundsätzlich könnte das Unternehmen innerhalb von 14 Tagen Rekurs erheben. Wie hoch die Umsatzeinbußen durch die vorübergehende Einstellung des Betriebs waren, wollte man ebenfalls nicht beantworten. Man habe jedenfalls am vergangenen Wochenende alle Trinkgelder verdoppelt, "um den Partnern und den Fahrern Danke zu sagen", hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
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