Gerichtsurteil
Verbot für Lufthansas "Austro"-Aufschlag
13.12.2017
AUA-Mutter sagt, dass Österreich-Aufschlag überhaupt nicht existiert.
Die Lufthansa darf bei Buchung aus Österreich für einen Flug nicht mehr verrechnen, als bei Buchung aus Deutschland, hat das Kartellgericht entschieden. Das geschehe ohnehin nicht, jedenfalls nicht geplant und systematisch, heißt es in einer Stellungnahme der AUA . Oben ist AUA-Chef Kay Kratky zu sehen.
"Was den vermeintlichen "Österreich-Aufschlag" anbelangt, ist klarzustellen, dass ein solcher nicht existiert: Die Lufthansa-Gruppe verfolgt eine einheitliche Preissetzung, die vom Abflugsort und nicht vom Ort der Buchung abhängt", so die AUA.
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Im Schnitt gebe es bei der AUA 4.000 Anfragen nach freien Flugplätzen pro Sekunde. "Sofern es in der Vergangenheit in Ausnahmefällen zur Anzeige unterschiedlicher Preise in den Computer-Reservierungssystemen der Reisebüros gekommen ist, lag dies an der fehlenden Echtzeitdarstellung in diesen Systemen und außerhalb unseres Einflussbereichs". Fachverbandsobmann Felix König sagte hingegen, die Preise seien teilweise um 20 bis 100 Prozent teurer gewesen. Die Lufthansa-Gruppe, zu der auch die AUA gehört, habe stets von Einzelfällen gesprochen. "Es waren viel zu viele Einzelfälle."
Die AUA gibt sich zuversichtlich "im Rechtsmittelverfahren auch noch den Vorwurf des 'Österreich-Aufschlages' widerlegen zu können". Bei der österreichischen Lufthansa-Tochter wird über eine Berufung nachgedacht. Auch der Reisebüro-Fachverband in der Wirtschaftskammer (WKÖ) überlegt noch den Gang zum Obersten Gerichtshof. Ihm geht es um die zweite Entscheidung des Kartellgerichts: Demnach ist ein seit Herbst 2015 Buchungsaufschlag von 16 Euro (Distribution Cost Charge, DCC) zulässig, wenn die Reisebüros über ein globales Reservierungssystem buchen. Das finden die Reisebüros ungerecht. Sie fühlen sich dadurch genötigt, über die Lufthansa-Homepage zu buchen.
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