Nur Porto retour
Post haftet nicht bei Fehlzustellung
01.12.2010
Bei Massensendung liegt das Risiko zu weiten Teilen beim Kunden.
Die Österreichische Post wälzt bei Massensendungen das Risiko einer Fehlzustellung über weite Teile an die Kunden ab, geht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post AG für den Bereich Info.-Mail hervor. Demnach haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. "Die Post haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden." Wird der Auftrag nicht oder nur unvollständig erfüllt, erhält der Absender lediglich das Porto zurück. Dabei muss der Absender jede einzelne Fehl- oder Nichtzustellung selbst nachweisen. Eine Verzögerung liegt übrigens nur dann vor, wenn die Massensendung nach fünf Werktagen noch immer nicht beim Empfänger ist.
Porto zurück
"In der Privatwirtschaft sind solche Geschäftsgebahrungen unvorstellbar", beschwert sich Peter Keller von MWERT Immobilien. Er hatte eine Massensendung an Bürgermeister in Niederösterreich aufgegeben, doch diese kam nie an - was seinen Aussagen zufolge auch die Post bestätigte. Auf dem Kulanzweg wurde ihm, ohne Nachweis jeder einzelnen Fehlzustellung, die Rückerstattung des Portos angeboten. "Die Krux daran: Dieses macht ein kleinen Teil des Warenwertes aus", so Keller.
Geschäftlicher Verkehr
Bei der Post hieß es dazu auf Anfrage: "Wie im geschäftlichen Verkehr allgemein üblich haftet die Post nur für von ihr zu vertretende(n) Verlust (Nichterfüllung), starke Beschädigung und Verzögerung (Schlechterfüllung). Zum Ausschluss der leichten Fahrlässigkeit sei angemerkt, dass es im geschäftlichen Verkehr zulässig und gängige Praxis ist, die Haftung zu beschränken. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung seitens der Post, insbesondere für entgangenen Gewinn, Verzugsschäden, Vermögensschäden, etc. ist nicht unüblich." Weiters verweist die Post AG darauf, dass die Geschäftsbedingungen für den Bereich Info-Mail von der obersten Postbehörde genehmigt wurde.