"Gesetzesbruch"
Postler wollen Michaelis klagen
30.06.2010
Die für Dienstag angesetzte außerordentliche Aufsichtsratssitzung der Post wurde von der ÖIAG boykottiert. Michaelis steht nun im Eck.
Dienstag früh in der Postgasse 8. Im dritten Stock der Post-Zentrale nehmen die vier Belegschaftsvertreter des Unternehmens vor dem Sitzungssaal Aufstellung. Sie warten auf die Eigentümervertreter der Post, allen voran ÖIAG-Chef Peter Michaelis. Doch der nur 10 Meter neben dem Büro von Post-Chef Georg Pölzl gelegene Saal bleibt verschlossen – Michaelis kommt auch nach einer Wartezeit von 30 Minuten nicht. Unverrichteter Dinge ziehen die Belegschaftsvertreter wieder ab.
Rechts-Offensive gegen ÖIAG-Chef Michaelis
Michaelis ist der Konfrontation mit den aufgebrachten Postlern, die die Schließung weiterer Filialen scharf kritisieren, vorerst entgangen. Doch die Gewerkschafter drohen nun rechtliche Schritte an. Zentralausschuß-Vorsitzender Gerhard Fritz: „Das Fernbleiben von Aufsichtsratschef Michaelis und der anderen Aufsichtsratsmitglieder ist inakzeptabel, verantwortungslos und rechtlich bedenklich. Dieses unfassbare Vorgehen kann nicht ohne Konsequenzen bleiben.“
Eskalation prolongiert. Michaelis unter Druck.
Die Belegschaftsvertreter kündigen jetzt aktienrechtliche und arbeitsverfassungsrechtliche Schritte an. Sie wollen gar Rechnungshof und Staatsanwaltschaft mit dem Boykott befassen.
Unterdessen kontert Michaelis eiskalt: „Das „Einberufungsrecht (einer Aufsichtsratssitzung, Anm.) darf nicht zur Verfolgung individueller Interessen einzelner Mitglieder missbraucht werden.“ Für Michaelis war der Sonderaufsichtsrat nicht rechtmäßig.
Schützenhilfe erhalten die Postler aus der Politik. SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer: „Es stellt sich die Frage, wofür Michaelis 700.000 Euro kassiert – für seine Arbeit als Manager kann es wohl nicht sein. Michaelis ist endgültig rücktrittsreif.“
Für Ärger sorgt zudem der von Michaelis initiierte Personalabbau bei der ÖIAG selbst. Er will neun langjährige weibliche Mitarbeiterinnen – darunter drei Betriebsrätinnen – kündigen. Auch hier ist das Arbeitsgericht eingeschaltet.